Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/77: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 · 27 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht
Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 Ergebnisbericht zur VVEA
4.3.2.2 Artikel 52a
Kantone
Alle 26 Kantone haben an der Vernehmlassung teilgenommen. 21 Kantone lehnen den vorgeschlagenen neuen Artikel ab. Der Kanton AI stimmt dieser Änderung der VVEA zu. Der Kanton GL stimmt unter der Bedingung zu, dass innerhalb von 50km keine Deponie des Typs D liegt. Der Kanton NE stimmt der Änderung zu und überlässt es den Deponiebetreibern zu entscheiden, ob sie Holzaschen zur Ablagerung annehmen. Der Kanton TI stimmt dem Vernehmlassungsvorschlag zu, gibt aber der Ablagerung auf dem Deponietyp D generell den Vorrang. Der Kanton TG äussert sich nicht konkret zu diesem Änderungsvorschlag.
Die BPUK lehnt den neuen Artikel ab.
Organisationen, Verbände, Parteien, Unternehmen
AEE, sgv-usam, sbv-usp, OS und Groupe E stimmen dieser VVEA-Änderung ohne weiteren Auflagen zu. SP und Krebsliga stimmen dem neuen Artikel 52a zu. Allerdings sehen sie die Übergangsfrist von fünf Jahren als zu lang bzw. kritisch an. HEB stimmt dem Artikel 52a zu, wenn es bei den Ablagerungen der Holzasche auf dem Deponietyp B um Ausnahmen handelt und das Grundwasser durch die Holzascheablagerung nicht gefährdet wird. Holzenergie Pl stimmt ebenso zu, sofern es bei solchen Ablagerungen um Ausnahmen handelt. Swiss Engineering stimmt dem Vorschlag grundsätzlich zu.
VBSA, Cemsuisse, KVVNW, InfraWatt, VFS, Holzenergie LU, ZVHo und ZAB lehnen diese Bestimmung ab.
4.3.2.3 Anhang 5 Ziffer 4.1
Kantone
Alle 26 Kantone sowie auch die BPUK stimmen den Änderungen im Angang 5 Ziffer 4.1 zu. Elf Kantone (AI, AR, BE, BS, LU, SG, SH, SO, TG, VS, ZG) und die BPUK beantragen, dass das BAFU in der Vollzugshilfe zur VVEA den Einbau der Holzaschen auf dem Deponietyp D im Detail regelt.
Organisationen, Verbände, Parteien, Unternehmen
KVVNW und Holzenergie LU lehnen diesen Teil der Verordnungsänderung ab. Cemsuisse, Groupe E und Swiss Engineering äussern sich nicht dazu. HEB, AEE, sgv-usam, sbv.usp, VBSA, InfraWatt, VFS, ZVHo, ZAB, SP, OS, Krebsliga und Holzenergie Pl stimmen dem Vernehmlassungsvorschlag zu. HEB und Holzenergie Pl schlagen vor, dass keine Anforderungen an den TOC formuliert werden sollen. VBSA, ZVHo, ZAB und VFS schlagen vor, dass ein Dioxingrenzwert für die Ablagerungen der Holzaschen auf dem Deponietyp D festgelegt wird. BL und GR beantragen, dass bei der Holzaschenablagerung auf dem Deponietyp D zwischen Flugaschen und Bettaschen unterschieden werden soll.
4.3.2.4 Anhang 5 Ziffer 4.4
Zu dieser Änderung ist keine Stellungnahme eingegangen.
4.3.3 Anträge ausserhalb der Vorlage
Von einer grossen Anzahl Vernehmlassungsteilnehmenden (BE, JU, NW, OW, VD, HEB, KVVNW, Holzenergie LU, Holzenergie PI) wird die Möglichkeit der Holzaschenablagerung auf dem Deponietyp E beantragt.
Der Kanton JU beantragt, dass die Ablagerung von Holzaschen auf den Deponietypen D und E ohne weitergehende Anforderungen möglich sind. Zudem sollen nicht alle Holzaschen auf einer Deponie abgelagert werden.
Der Kanton NW möchte, dass für eine Ablagerung der Holzaschen auf dem Deponietyp E eine Übergangsfrist eingeführt wird.
18/27 054.11-00022/00004/00003/R323-0684