Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2017/77: Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 · 27 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2018 Ergebnisbericht zur CO2-Verordnung
Kantonen und Gemeinden
Die Kantone sind mit dem Erlasstext grossmehrheitlich einverstanden und begrüssen insbesondere die Vereinheitlichung der Regelungen in Form der beiden Standardmethoden (ZH, BE, LU, UR, SZ, OW, GL, ZG, FR, SO, BS, GR, AG, TG, TI, GE, JU). Allerdings geben mehrere Kantone, darunter BE und GL, zu bedenken, dass die Vorgaben für Kompensationsprojekte weiter vereinfacht werden müssen. Der Kanton GR findet, dass die Berechnungen von CO2-Emissionsverminderungen mit derart grossen Unsicherheiten behaftet seien, dass das komplexe, wenig durchsichtige Verfahren nicht gerechtfertigt sei. Er regt an, die Systematik beider Standardmethoden nach einer klar definierten, nachvollziehbaren Systematik aufzubauen (beispielsweise Territorialprinzip oder Lebenszyklusanalyse). Der Kanton FR wiederum fordert, dass die Anforderungen an Kompensationsprojekte kompatibel mit jenen an die Berichterstattung im Rahmen des Harmonisierten Fördermodells der Kantone (HFM 2015) auszugestalten seien.
Die Kantone BE, TG und ZH äussern Bedenken bezüglich der im Erlasstext vorgeschlagenen Unterscheidung zwischen Abfällen, die einem Entsorgungsauftrag unterliegen, und den restlichen Abfällen (siehe auch Stellungnahmen zu einzelnen Artikeln unter 3.3.2).
Dachverbände der Schweizer Wirtschaft
Mit Ausnahme des sgv-usam äussern sich die Dachverbände der Wirtschaft positiv zum Erlasstext. Der sgv-usam spricht sich explizit gegen die Revision der CO2- Verordnung aus. Er findet, dass eine Praxisänderung zum jetzigen Zeitpunkt nicht angebracht sei und die bestehende Praxis bis zum Inkrafttreten des neuen CO2-Gesetztes möglichst stabil gehalten werden solle. Der Arbeitgeberverband verzichtet explizit auf eine Stellungnahme.
Energiewirtschaft und energiepolitische Organisationen
Die Teilnehmenden aus der Energiewirtschaft und die energiepolitischen Organisationen stehen den vorgeschlagenen Anpassungen grundsätzlich positiv gegenüber. Unter anderem sind Biofuels und OS mit den Anpassungen einverstanden. Die übrigen Teilnehmenden aus der Energiewirtschaft und die energiepolitischen Organisationen lassen sich im Wesentlichen zu einer „Wärmegruppe1“ zusammenfassen, der sich auch sonstige Organisationen, Verbände und Unternehmen angeschlossen haben.
Aus Sicht der „Wärmegruppe“ ist die Standardmethode für die Wärmeverbünde von grösster Bedeutung. Die Gruppe beurteilt die bisherige Wahlfreiheit bezüglich der Methodik zur Berechnung von anrechenbaren Emissionsverminderungen positiv und weist darauf hin, dass die meisten Marktteilnehmer bisher die Berechnung nach individueller Methodik (Einzelfallbetrachtung) einfacheren Berechnungen mit Standardwerten vorgezogen haben. Wichtigstes Anliegen dieser Gruppe ist denn auch, dass die Umstellung auf eine verbindliche Standardmethode zu keinen Einbussen an Bescheinigungen führt und keine Monitoring-Anforderungen eingeführt werden, die nicht mit bestehenden Monitoring-Konzepten von Wärmeverbünden vereinbar sind. Im Einzelnen stellt die Gruppe unter anderem Forderungen betreffend des Begriffs „Wärmeverbund“ und die Berechnung der Referenzemissionen.
Sonstige Organisationen und Verbände
Die Stiftung Klimaschutz und CO2-Kompensation (KliK) sowie WaldSchweiz und seine Mitglieder lassen sich in punkto Stellungnahmen zur Standardmethode Wärmeverbünde der „Wärmegruppe“ zuordnen. KliK äussert sich darüber hinaus zur Standardmethode Deponiegas und WaldSchweiz und seine Mitglieder fordern zusätzlich gesetzliche Möglichkeiten für die Anrechenbarkeit der Waldsenken-Leistungen. Die Organisation ECO SWISS, die Krebsliga der ETH-RAT und die UNIGE begrüssen die Änderungen insgesamt und machen darüber hinaus unter anderem Anmerkungen zur den Fristen (ECO SWISS, SVUT), zum
1 Die „Wärmegruppe“ umfasst die folgenden Stellungnahmen, die vollständig oder mindestens in hohem Masse deckungsgleich sind: Holzenergie Schweiz, feusuisse, VFS, SVUT, Renercon, Schmid AG, R&P, LIGNO, Holzenergie R, Holzenergie Pl, SSTW, AELSI, Biomassa Blenio, UAK, die vollständig oder mindestens in hohem Masse deckungsgleich sind. 11/27 054.11-00022/00004/00003/R323-0684