Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/14: Änderung der Eigenmittelverordnung (Gone-concern-Kapital, Beteiligungsabzug und weitere Anpassungen) · 15 Seiten
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Änderung der Eigenmittelverordnung
(Gone-concern-Kapital, Beteiligungsabzug und weitere Anpassungen)
Artikel 148j
Mit dieser Übergangsfrist zur Erfüllung der Gone-concern Anforderungen für inlandorientierte SIBs wird diesen Banken ein konstanter Aufbau über die Zeit gewährt. In quantitativer Hinsicht werden entsprechend dem vorgesehenen Aufbau mit dem Anstieg von 1,5% auf 2,25% RWA die heute geltenden Going-concern-Anforderungen gemäss individuellen Verfügungen der FINMA gegenüber PF, ZKB und Raiffeisen erst im Jahr 2021 effektiv überschritten. Es wird trotzdem nicht davon ausgegangen, dass die betroffenen Banken eine ab Inkrafttreten der Verordnungsrevision theoretisch mögliche kurzfristige Senkung ihrer vorhandenen Mittel realisieren werden.
Soweit Gone-concern-Anforderungen über eine Staatsgarantie oder einen ähnlichen Mechanismus erfüllt werden, so könnte auch dieser theoretisch dem gleichen Aufbaupfad folgen. Es ist aber nicht anzunehmen, dass diese Option indes in der Praxis zum Tragen kommen wird.
Bankenverordnung (Art. 4)
Die Bestimmungen für systemrelevante Banken setzen diesen einen Anreiz, zur operationellen Entflechtung bestimmte Dienstleistungen nachhaltig auszulagern (Art. 66 Bst. c Ziff. 2 BankV). Erfolgt die Auslagerung in konzerneigene Rechtseinheiten, gelten diese als wesentliche Gruppengesellschaften. Damit diese Gesellschaften ihre Dienstleistungen im Fall einer Sanierung oder Liquidation tatsächlich erbringen können, müssen sie ausreichend mit Betriebskapital und Liquidität ausgestattet sein. Die entsprechenden Anforderungen werden durch die FINMA individuell festgelegt. Um die wesentlichen Gruppengesellschaften im regulatorischen Konsolidierungskreis zu erfassen (Art. 23/24 BankV), hält Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe c neu fest, dass Gruppengesellschaften nach Artikel 3a, das heisst solche, die innerhalb derselben Finanzgruppe oder desselben Finanzkonglomerats für die bewilligungspflichtige Tätigkeit wesentliche Funktionen erfüllen, im Finanzbereich tätig sind.
3 Regulierungsfolgenabschätzung
3.1 Auswirkungen auf die Schweizer Volkswirtschaft
Die Auswirkungen der Verordnungsanpassungen sollen insbesondere im Bereich der neuen Gone-concern-Anforderungen für die inlandorientierten Banken sowie im Bereich der Umstellung auf eine Risikogewichtung beim Beteiligungsabzug untersucht werden.
3.1.1 Auswirkungen auf die betroffenen Gruppen
Auswirkungen auf die systemrelevanten Institute
Gone-concern-Anforderungen
Zur Sicherstellung der systemrelevanten Funktionen der inländischen systemrelevanten Banken (D-SIBs) soll deren Kapitaldecke für den Sanierungs- und Abwicklungsfall mittels Bail-in Bonds gestärkt werden. Bail-in Bonds finden seit 2015 bereits bei den Grossbanken Anwendung und können im Ernstfall unter gewissen Bedingungen und auf Anordnung der FINMA in Eigenkapital gewandelt werden. Durch diese Beteiligung der Gläubiger an der Bankenrettung wird die implizite Staatsgarantie der inländischen systemrelevanten Institute reduziert. Die Kalibrierung der Gone-concern-Anforderungen basiert zum einen auf der Analyse historischer Verluste (wie der Immobilienkrise in der Schweiz in den 1990ern sowie der Finanzkrise 2007/2008) und zum anderen auf den geltenden Gone-concern-Anforderungen der Grossbanken. Damit wird auch der tiefere Grad an Systemrelevanz der D-SIBs gegenüber den beiden