Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/14: Änderung der Eigenmittelverordnung (Gone-concern-Kapital, Beteiligungsabzug und weitere Anpassungen) · 15 Seiten
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Änderung der Eigenmittelverordnung
(Gone-concern-Kapital, Beteiligungsabzug und weitere Anpassungen)
global systemrelevanten Instituten UBS und CS berücksichtigt. Zur Sicherstellung des Rekapitalisierungsbedarfs im Ernstfall soll die Höhe der zusätzlichen Kapitalanforderungen maximal 40 Prozent der jeweiligen Going-concern-Anforderung entsprechen.
Tabelle 1: Gone-concern-Anforderungen (40%-Spiegelung der Going-concern-Anforderung)
ZKB Postfinance Raiffeisen
RWA LR RWA LR RWA LR
5.1% 1.8% 5.1% 1.8% 5.3% 1.9%
Damit kann im Notfall eine Rekapitalisierung finanziert werden, sofern die Verluste nicht zu hoch ausfallen. Bei Verlusten in der Grössenordnung von bis zu 20 Prozent der Bilanzsumme, wie dies in der Vergangenheit in der Immobilienkrise der 1990ern durchaus verzeichnet wurde, könnte allerdings eine Sanierung alleine mit diesen Mitteln kaum mehr gelingen, so dass eine Abwicklung eingeleitet werden müsste.7
Die 40%-Spiegelung der Going-concern-Anforderungen (siehe Tabelle 1) führt bei den drei betroffenen Banken im Maximum zu einem kumulativen Kapitalbedarf von rund CHF 10 Mrd. Unter Berücksichtigung der anrechenbaren expliziten Staatsgarantie der ZKB durch den Kanton Zürich sowie der heutigen Kapitalüberschüsse fällt dieser Kapitalbedarf mit rund CHF 4.2 Mrd. allerdings deutlich geringer aus. Entscheiden sich die Banken ausserdem, die Anforderung mit bevorzugt anrechenbarem Tier 1-Kapital zu erfüllen, beträgt der kumulative Kapitalaufwand effektiv noch rund CHF 2.8 Mrd. Durch die Anrechenbarkeit der expliziten Staatsgarantie der ZKB fällt die Gone-concern-Komponente bei Postfinance und Raiffeisen im Vergleich höher aus, was gleichbedeutend ist mit einer gewissen (mit der jeweiligen Risikosituation zu erklärenden) Ungleichbehandlung der drei D-SIBs.
Glaubhafte Zweifel bezüglich der Marktabsorptionsfähigkeit dieser zusätzlichen Mittel können gegenwärtig keine ausgemacht werden. ZKB und Raiffeisen haben bereits in der Vergangenheit ähnliche Anleihen emittiert, und der entsprechende Sekundärmarkt ist seit Jahren stabil. Insbesondere Anleihen mit Forderungsverzicht (Write-off-Bonds) eignen sich für D-SIBs, deren Eigentümerstruktur nach einem eventuellen Bail-in nicht verändert werden soll. Die rechtlichen Bestimmungen lassen es auch zu, dass Bail-in-Bonds im Besitz der öffentlichen Hand sind. Schliesslich ermöglichen die langen Übergangsfristen einen (zumindest teilweisen) Kapitalaufbau durch Gewinnrückbehalt (Thesaurierung). Dadurch ist die Ausgabe von in Eigenmittel wandelbaren Bail-in-Bonds bzw. Write-off-Bonds nicht zwingend erforderlich.
Risikogewichtung beim Beteiligungsabzug
Von der neuen Regelung sind die Stammhäuser der Grossbanken (Credit Suisse AG und UBS AG) in der Einzelinstitutssicht betroffen. Sowohl die Einzelinstitutskennzahlen (RWA und Leverage Ratio) der beiden Schweizer Einheiten, als auch die konsolidierten Eigenmittelquoten der Gruppe oder der Schweizer Banken (wo konsolidiert erfasst) werden von der geänderten Behandlung der Beteiligungen nicht tangiert.
Die Systemumstellung bewirkt für die systemrelevanten Institute sowie die FINMA eine Vereinfachung sowie eine Erhöhung der Rechtssicherheit und Transparenz. Ausserdem soll die lange Übergangsfrist es den Banken ermöglichen, die (allenfalls) im Stammhaus ansteigenden Eigenmittelanforderungen durch Rückbehalt generierter Gewinne zu tragen. Die reine Risikogewichtung führt dazu, dass bisherige Eigenmittelabzüge vom Kapital entfallen und das anrechenbare Kapital steigt. Bei der RWA-Anforderung wird dieser Effekt durch den gleichzeitigen Anstieg der RWAs kompensiert, womit sich die RWA-Ratio nicht gross verändert. Bei der Leverage Ratio hingegen steigt nur das anrechenbare Kapital, wodurch sich die ausgewiesene Leverage Ratio der beiden betroffenen Einzelinstitute substantiell erhöht. Bei einer Bank kann
7 Der Kanton Zürich ist von seiner Verfassung wegen verpflichtet, zumindest eine Nachfolgeorganisation zu errichten.