Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/59: 16.414 Pa.Iv. Graber Konrad. Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle; 16.423 Pa.Iv. Keller-Sutter. Ausnahme von der Arbeitszeiterfassung für leitende Angestellte und Fachspezialisten · 15 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 11Fedlex · Erläuternder Bericht
der Betroffenen beträchtlich. Die Kommission möchte sich noch einmal mit dieser Frage befassen, wenn der Bundesrat den entsprechenden Verordnungsentwurf ausgearbeitet hat.
Angesichts der beschriebenen Ausgangslage gehen die Meinungen zur Anzahl Betroffener in der Kommission auseinander. Die Mehrheit geht davon aus, dass nicht alle Arbeitgeber die Vertrauensarbeitszeit einführen werden und dass vielleicht die Hälfte aller potenziell betroffenen Arbeitnehmenden einem solchen Modell unterstellt wird. Sie schätzt, dass ungefähr 13 bis 19 Prozent der Arbeitnehmenden (ohne Lernende) betroffen wären, je nachdem, welches Ausbildungskriterium für die Kategorie der Fachpersonen gewählt wird.
Die Kommissionsminderheit hingegen fürchtet, es könnten deutlich mehr Arbeitnehmende betroffen sein als die Mehrheit annimmt. Insbesondere ist sie der Ansicht, der Begriff «Fachperson mit wesentlichen Entscheidbefugnissen in ihrem Fachgebiet» lasse rechtlich sehr grossen Interpretationsspielraum offen, womit die Anzahl betroffener Arbeitnehmender beträchtlich ansteigen könnte. Auch dürften weit mehr Arbeitgeber als von der Mehrheit angenommen die Vertrauensarbeitszeit einführen. Damit wären ihrer Meinung nach bis zu 40 Prozent der Arbeitnehmenden betroffen.
Es sei darauf hingewiesen, dass heute schon Arbeitnehmende ihre Arbeitszeit nach Artikel 73a ArGV 1 nicht erfassen. Genaue Zahlen dazu werden Mitte 2019 verfügbar sein, wenn die vom SECO in Auftrag gegebene Evaluation vorliegen wird (vgl. Kap. 2.1.2 oben).
2.5 Verhältnis zur Vorlage zu 16.414
Die Vorlage zur parlamentarischen Initiative 16.414 Graber Konrad. Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes und Erhalt bewährter Arbeitszeitmodelle betrifft grundsätzlich die gleichen Arbeitnehmerkategorien wie der vorliegende Vorentwurf, schlägt aber einen anderen Weg vor. Der Vorentwurf zur parlamentarischen Initiative Keller-Sutter lässt die materiellen Bestimmungen zur Arbeits- und Ruhezeit für die betroffenen Kategorien unverändert, führt aber die Vertrauensarbeitszeit ein, derjenige zur parlamentarischen Initiative Graber Konrad behält die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung bei, führt aber die Jahresarbeitszeit sowie einige weitere punktuelle Flexibilisierungsmassnahmen in Bezug auf die Arbeits- und die Ruhezeiten ein.
Sollten beide Vorentwürfe in das geltende Recht aufgenommen werden, gälte für den einzelnen Arbeitnehmenden nur entweder das eine oder das andere Modell, wie aus Artikel 13a Absatz 2 des Vorentwurfs zur Pa.Iv. Graber Konrad hervorgeht (vgl. auch Kommentar zu Art. 13a Abs. 2 in Kap. 3 des entsprechenden erläuternden Berichts).
3 Erläuterungen zur neuen Bestimmung
Der geltende Artikel 46 wird mit dieser Vorlage in drei Absätze unterteilt, wobei die Absätze 1 und 3 unverändert dem heutigen Wortlaut entsprechen. Mit dem neuen Absatz 2 wird eine gesetzliche Ausnahme von der Dokumentationspflicht in Artikel