Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/69: Ausführungsrecht zum Gesundheitsberufegesetz (GesBG) vom 30. September 2016 (Gesundheitsberufekompetenzverordnung, Registerverordnung GesBG, Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung); Teilrevision der Medizinalberufeverordnung, Registerverordnung MedBG, Psychologieberufeverordnung, Registerverordnung PsyG · 11 Seiten
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ten definiert . Für die Studiengänge in Osteopathie und Optometrie wurde von den Curricula der Hochschulen ausgegangen. Für die Hochschulen ist mit einem beschränkten Aufwand für die inhaltliche Anpassung der Curricula auszugehen. Wenn sich bei der periodischen Überprüfung der berufsspezifischen Kompetenzen zeigt, dass diese an die Entwicklung in den Gesundheitsberufen anzupassen sind, müssen die Hochschulen ihre Curricula entsprechend überarbeiten. Die Programmakkreditierung trägt zur Qualitätssicherung der Studiengänge bei, der für die Hochschulen entstehende Mehraufwand ist damit vertretbar.
Arbeitgeber und Organisationen der Arbeitswelt
Für die Institutionen des Gesundheitswesens – Spitäler, Alters- und Pflegheime sowie Spitex-Leistungserbringer – ist die einheitliche Ausbildungsqualität ein Vorteil. Die Organisationen der Arbeitswelt, zu denen auch die Berufsverbände gehören, werden in die periodische Überprüfung der berufsspezifischen Kompetenzen involviert. Dies ist zwar mit einem gewissen Arbeitsaufwand verbunden, aber dadurch ist gewährleistet, dass die Kompetenzen laufend an die Entwicklungen der Arbeitswelt angepasst werden und die Ausbildungen damit bedarfsgerecht ausgerichtet sind.
2 Cécile Ledergerber, Jacques Mondoux, Beat Sottas (25.06.2009): Projekt Abschlusskompetenzen FH- Gesundheitsberufe, Abschlussbericht; verfügbar unter: Fehler! Linkreferenz ungültig.> Publikationen KFH bis 2014>Best Practices>Gesundheitsberufe FH