Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/69: Ausführungsrecht zum Gesundheitsberufegesetz (GesBG) vom 30. September 2016 (Gesundheitsberufekompetenzverordnung, Registerverordnung GesBG, Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung); Teilrevision der Medizinalberufeverordnung, Registerverordnung MedBG, Psychologieberufeverordnung, Registerverordnung PsyG · 11 Seiten

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zesses. Um diese Beziehung professionell zu gestalten, müssen Pflegefachpersonen ihre Haltung und die eigenen Werte mittels pflegeethischer Prinzipien reflektieren können. Der Begriff der Fürsorge leitet sich aus der Care-Ethik und den Caring-Theorien ab. Er berücksichtigt sowohl die auf Empathie beruhende Sorge für die zu behandelnden Personen und ihre Angehörigen als auch die erforderliche professionelle Distanz.

Buchstabe i: Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs in können aufgrund ihrer Einschätzung der Pflegesituation, bestimmte Aufgaben im Pflegeprozess beispielsweise an Fachpersonen mit einer beruflichen Grundbildung delegieren und die Ausführung dieser Aufgaben überwachen.

Buchstabe j: Pflegefachpersonen auf Bachelorstufe beteiligen sich daran, Probleme die sich mittels Forschungsprojekten angehen lassen zu erkennen und daraus praxisrelevante Forschungsfragen abzuleiten. Sie tragen dazu bei, dass diejenigen Erkenntnisse mit der grössten wissenschaftlichen Beweiskraft in der Pflegepraxis umgesetzt werden und berücksichtigen dabei die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Situation.

Buchstabe k: Die Schulung von zu behandelnden Personen und deren Angehörigen im Umgang mit krankheitsbedingten Einschränkungen oder Anforderungen einer Therapie im Alltag gehört zur Aufgabe von Pflegefachpersonen. Dabei nutzen diese ihr Wissen zu Anleitung und Beratung. In diesem Rahmen geben sie pflegespezifisches Wissen auch an Fachpersonen der eigenen und anderer Berufsgruppen weiter.

Artikel 3 Bachelorstudiengang in Physiotherapie

Buchstabe a: Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs in Physiotherapie sind fähig, die Verantwortung für die Planung, Durchführung, Evaluation und Koordination des gesamten physiotherapeutischen Prozesses zu tragen. Wenn zu behandelnde Personen beispielsweise vom Spital in die Rehabilitation übertreten, stellen sie durch Informationsweitergabe sowie Rücksprache einen kontinuierlichen Therapieverlauf sicher.

Buchstabe b: In der physiotherapeutischen Untersuchung wenden sie ihre Wahrnehmungsfähigkeit an und nutzen visuelle und taktil-kinästhetische Beobachtungen.

Buchstabe c: Zu Beginn des physiotherapeutischen Prozesses stellen sie die physiotherapeutischen Diagnosen und Prognosen. Dazu analysieren sie das Bewegungs- und Aktivitätsverhalten indem sie beispielsweise Befragung, Testung und standardisierte Screeningverfahren einsetzen.

Buchstabe d: Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten formulieren kurz- oder längerfristige Zielsetzungen im Bereich von Bewegungs- und Verhaltensänderungen im Dialog mit der zu behandelnden Person oder Gruppe.

Buchstabe e: Bei der physiotherapeutischen Behandlung wenden sie manuelle Techniken, Fazilitation von Bewegung sowie therapeutische Trainingselemente an und unterstützen zu behandelnde Personen und Gruppen im Bewegungsverhalten so, dass diese möglichst gut am Alltagsleben teilnehmen können.

Buchstabe f: Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs in Physiotherapie sind fähig, Menschen mit akuten oder chronischen Beeinträchtigungen durch körperliche Aktivität und den Einsatz von geeigneten Technologien bei der Veränderung des Bewegungsverhaltens zu unterstützen.

Buchstabe g: Sie sind fähig, die physiotherapeutische Behandlung basierend auf den wissenschaftlichen Erkenntnissen durchzuführen, deren Wirksamkeit anhand von validierten Kriterien und wissenschaftlich begründeten Qualitätsnormen zu prüfen und wo nötig Verbesserungen einzuleiten.

Buchstabe h: Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten nutzen neben der verbalen Kommunikation auch Berührung sowie ihre Beratungsfähigkeiten, um die Zielerreichung im physiotherapeutischen Prozess wirksam zu fördern.