Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/69: Ausführungsrecht zum Gesundheitsberufegesetz (GesBG) vom 30. September 2016 (Gesundheitsberufekompetenzverordnung, Registerverordnung GesBG, Gesundheitsberufeanerkennungsverordnung); Teilrevision der Medizinalberufeverordnung, Registerverordnung MedBG, Psychologieberufeverordnung, Registerverordnung PsyG · 11 Seiten

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peutischen Praxis umgesetzt werden und berücksichtigen dabei die spezifischen Anforderungen der jeweiligen Situation.

Buchstabe i: Mit dem Ziel, die autonome Lebensgestaltung der zu behandelnden Personen zu unterstützen, stellen Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten ihr Wissen sowohl Fachpersonen anderer Berufsgruppen als auch beispielsweise Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern zur Verfügung. Sie unterstützen alle Beteiligten bei der Umsetzung dieses Wissens.

Artikel 5 Bachelorstudiengang in Hebamme

Buchstabe a: Hebammen sind fähig, die fachliche Leitung für die Betreuung von Frau, Kind und Familie während Präkonzeption, Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und Stillzeit bis zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes zu übernehmen und bei Bedarf in interprofessioneller Zusammenarbeit zu koordinieren.

Buchstabe b: Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs in Hebamme sind fähig, selbstständig hebammenspezifische Diagnosen zu stellen und entsprechende Interventionen zur Unterstützung, Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der Gesundheit zu definieren, umzusetzen und zu evaluieren.

Buchstabe c: Der geburtshilfliche Verlauf umfasst Schwangerschaft, Geburt, Wochenbett und das erste Lebensjahr des Kindes. Hebammen betreuen Frau, Kind und Familie bei einem normalen geburtshilflichen Verlauf selbstständig, indem sie beispielsweise bei Schwangerschaftsbeschwerden beraten und den weiteren geburtshilflichen Verlauf optimieren. Sie aktualisieren ihr Wissen fortlaufen, setzen sich mit wissenschaftlichen Erkenntnissen im Berufsfeld auseinander und stützen ihre Massnahmen darauf ab.

Buchstabe d: Hebammen können Abweichungen von einem normalen geburtshilflichen Verlauf frühzeitig erkennen, diese anhand einer Risikoerhebung korrekt beurteilen und selbstständig gesundheitserhaltende Massnahmen verordnen oder bei Bedarf weitere Fachpersonen beiziehen. Sie können beispielsweise bei einem verzögerten Eintritt der Geburtswehen mit entsprechenden Hilfestellungen wie Umlagern oder Mobilisieren den weiteren geburtshilflichen Verlauf optimieren, oder feststellen, dass das Kind in den ersten Lebenstagen nicht ausreichend an Gewicht zunimmt und die Frau beraten, wie das Kind ausreichend ernährt wird.

Buchstabe e: Bei vorbestehenden Krankheiten, psychosozialen Risiken und Anzeichen eines pathologischen geburtshilflichen Verlaufs können Hebammen die Grenzen ihrer Kompetenzen erkennen und rechtzeitig in interprofessioneller Zusammenarbeit weitere Massnahmen ergreifen. Beispielsweise wird eine Hebamme bei Blutungen in der Schwangerschaft umgehend eine Überweisung in ein Spital veranlassen oder bei einem Neugeborenen, das Infektionssymptome aufweist, den Kinderarzt beiziehen.

Buchstabe f: Bei Notfallsituationen ergreifen Hebammen erste nötige Massnahmen, ziehen andere Fachpersonen bei und sorgen in interprofessioneller Zusammenarbeit für die Fortführung der Massnahmen.

Buchstabe g: Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs in Hebamme können die perinatale Betreuung in unterschiedlichen Kontexten, beispielsweise im Spital, in einem Geburtshaus oder Zuhause sicherstellen.

Buchstabe h: Absolventinnen und Absolventen eines Bachelorstudiengangs in Hebamme sind fähig, die Wirksamkeit der hebemmenspezifischen Interventionen anhand von validierten Kriterien und wissenschaftlich begründeten Qualitätsnormen zu überprüfen und wo nötig Verbesserungen einzuleiten.

Buchstabe i: Mittels personenzentrierter Kommunikation können Hebammen dazu beitragen, dass alle Beteiligten ihre Bedürfnisse einbringen und sich an Entscheidungen beteiligen können. Durch fachliche Beratung unterstützen sie diesen Prozess;