Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 137Fedlex · Erläuternder Bericht
Rolle. Die Investitionskredite werden über einen «Fonds de Roulement» verwaltet. Dieser enthält 2,55 Milliarden Franken (Stand Ende 2017). Die Rückzahlungen ermöglichen den Kantonen die Gewährung von neuen Darlehen in der Höhe von jährlich rund 280 Millionen Franken.
Bisher wurde zwischen den Kreditrubriken «Beiträge für Strukturverbesserungen» und «Investitionskredite» unterschieden. Da in den vergangenen Jahren die Mitteleinlagen in den Fonds de Roulement für Investitionskredite von Seiten Bund auf rund eine Million Franken pro Jahr reduziert wurde, sollen die beiden Kredite unter der neuen Rubrik «Strukturverbesserungen» zusammengelegt werden. Bei den Beiträgen ist in den nächsten Jahren tendenziell mit einem Mehrbedarf zu rechnen. Einerseits besteht bei der Erneuerung der Basisinfrastrukturen ein Nachholbedarf. Andererseits wird die Umsetzung regionaler landwirtschaftlicher Strategien und die Unterstützung von ressourceneffizienten Technologien zu einer höheren Mittelnachfrage führen. Es besteht jedoch gleichzeitig eine hohe Unsicherheit, ob die Kantone ihre Gegenleistung auch effektiv erbringen können. Aufgrund dieser Ausgangslage wird vorgeschlagen im Bereich Strukturverbesserungen die Mittel auf dem Niveau des aktuellen Finanzplans zu belassen.
4.4.2.3 Pflanzen- und Tierzucht
Mit dem Kredit «Pflanzen- und Tierzucht» fördert der Bund mit gut 38,5 Millionen Franken pro Jahr die Zucht von Nutztieren, die Erhaltung der genetischen Ressourcen und Vielfalt von Schweizer Nutztierrassen und Nutzpflanzen sowie die Massnahmen zur Erfüllung des Internationalen Vertrages über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft. Die Pflanzenzüchtung wird aus dem Kredit «Pflanzen- und Tierzucht» bisher nicht gefördert
Die Mittel im Bereich Tierzucht (34,2 Mio. CHF) werden für Massnahmen zur Grundlagenverbesserung wie die Herdebuchführung, die Erhebung und Auswertung von zuchtrelevanten Daten und die Erhaltung von Schweizer Rassen eingesetzt. Damit wird die Zucht von eigenständigen, gesunden, leistungsfähigen, widerstandsfähigen und den natürlichen Verhältnissen des Landes angepassten Zucht- und Nutztieren ermöglicht. Die Erhebung und Auswertung von zuchtrelevanten Daten (inkl. Herdebuchführung) sowie die Zuchtwertschätzung respektive genetische Bewertung bilden in der Tierzucht die Grundlagen für eine nachhaltige und standortangepasste Erzeugung tierischer Lebensmittel. Der Bedarf für ein Kompetenz- und Innovationsnetzwerk für Tierzucht wurde im Rahmen der Arbeiten zur «Strategie Tierzucht 2030» aufgezeigt (vgl. Ziffer 3.1.5.4).
Die Mittel im Bereich Erhaltung der genetischen Vielfalt und der pflanzengenetischen Ressourcen (4,3 Mio. CHF) werden für die Umsetzung des Nationalen Aktionsplans «Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft» eingesetzt.
Mit der WBF Strategie Pflanzenzüchtung Schweiz 2050 wurden erstmals Vorgaben für die öffentlichrechtlich finanzierte Pflanzenzüchtung kommuniziert und Transparenz hinsichtlich der Schwerpunktlegung des Bundes in der Züchtung neuer Pflanzensorten geschaffen. Der Pflanzenzüchtung wird bei der Bewältigung der wichtigsten Herausforderungen, wie knapper werdende natürliche Ressourcen und der Klimawandel, ein grosses Potenzial zur Erreichung einer nachhaltigen und multifunktionalen Landwirtschaft zugeschrieben. In der Schweiz werden jährlich rund 10 Millionen Franken in die Pflanzenzüchtung investiert, davon 40 % durch den Bund in Form von öffentlich finanzierten Zuchtprogrammen bei Agroscope. Im europäischen Vergleich und gemessen am Wert der pflanzlichen Erzeugung in der Schweiz (> 4 Mrd. CHF) ist die Investition in die Pflanzenzüchtung insgesamt tief. Für die mehrheitlich kleinen Züchtungsprogramme (privat und öffentlich) wird es entscheidend sein, mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten zu können. Dieser wird die Zuchterfolge in Zukunft noch stärker prägen als heute.
In der Strategie Pflanzenzüchtung Schweiz 2050 wurde Handlungsbedarf bei der strategischen Förderung der Pflanzenzüchtung festgestellt. Als wichtige Handlungsfelder wurden «die vermehrte Kooperation der Akteure für den leichteren Zugang zu neuen Züchtungsmethoden und einen effizienten Mitteleinsatz» sowie «die Stärkung von Forschung, Aus- und Weiterbildung im Bereich der Züchtung für den Ausbau der Züchtungskompetenz und die Förderung des Wissensaustausches» identifiziert und im Rahmen eines Massnahmenplans weiter konkretisiert. Defizite in den erwähnten Bereichen sollen durch den Aufbau Kompetenznetzwerkes für Pflanzenzüchtung mit Unterstützung des Bundes behoben werden (siehe Ziffer 3.1.5.4).