Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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4.2.4 Allfällige Begleitmassnahmen für die Landwirtschaft bei neuen oder weiterentwickelten Handelsabkommen

Gegenwärtig laufen Verhandlungen über neue und weiterentwickelte Handelsabkommen zwischen der Schweiz bzw. der EFTA und verschiedenen Handelspartnern (vgl. Ziff. 1.4.3). Es ist nicht auszuschliessen, dass neue oder weiterentwickelte Handelsabkommen im Zeithorizont 2022 bis 2025 in Kraft treten. Bei einer substanziellen Reduktion der Agrarzölle im Rahmen von Handelsabkommen können Begleitmassnahmen für die Landwirtschaft notwendig werden. Wie hoch ein allfälliger Mittelbedarf für die Finanzierung von Begleitmassnahmen ist, hängt unter anderem vom Ausmass der Marktöffnung, dem Zeitpunkt der Umsetzung und der Entwicklung der internationalen Preise ab.

Die AP22+ und die Verhandlungen von neuen oder weiterentwickelten Handelsabkommen im Agrarbereich laufen in getrennten Prozessen. Die Botschaft zur AP22+ wird dem Parlament losgelöst von allfälligen neuen oder weiterentwickelten Handelsabkommen unterbreitet. Werden zusätzliche Mittel für Begleitmassnahmen aufgrund von Handelsabkommen benötigt, werden die Mittel zur Finanzierung dieser Massnahmen dem Parlament zusammen mit der Vorlage zum entsprechenden Handelsabkommen beantragt.

4.3 Mittelbedarf für die Zeitspanne 2022-2025

Die Ausgaben für die Landwirtschaft sollen auch in der Zeitperiode 2022-2025 über drei Zahlungsrahmen gesteuert werden. Der bisherige Zahlungsrahmen «Grundlagenverbesserung und Sozialmassnahmen» soll in Zahlungsrahmen «Produktionsgrundlagen» umbenannt werden, da die Mittel in diesen Zahlungsrahmen schwergewichtig zur Finanzierung von Massnahmen zur Sicherung der landwirtschaftlichen Produktionsgrundlagen verwendet werden. Die Bezeichnung der Zahlungsrahmen «Produktion und Absatz» und «Direktzahlungen» soll unverändert bleiben.

Die Höhe der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 2022-2025 entspricht nominal weitgehend den in den Jahren 2018 bis 2021 geplanten Ausgaben (s. Tabelle 16). Zwar liegen die Mittel in den Jahren 2022-2025 (13 915 Mio. CHF) insgesamt gut 100 Millionen Franken über den in den Jahren 2018-2021 eingestellten Mitteln (13 814 Mio. CHF). Dies ist aber im Wesentlichen darauf zurückzuführen, dass im Jahr 2018 noch Ausfuhrbeiträge an die Verarbeiter von Landwirtschaftsprodukten ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen ausgerichtet wurden. Diese Mittel im Umfang von jährlich knapp 95 Millionen Franken fliessen erst ab 2019 in Form einer Zulage für Verkehrsmilch bzw. einer neuen Getreidezulage an die Landwirte. Entsprechend werden sie auch erst ab 2019 unter den über den Zahlungsrahmen Produktion und Absatz gesteuerten Mitteln ausgewiesen. Mit der Weiterführung der Landwirtschaftsausgaben auf dem nominellen Niveau der aktuell eingestellten Zahlen soll der Land- und Ernährungswirtschaft Planungssicherheit gegeben werden.

Wird die Umverteilung im Rahmen der Nachfolgelösung für das Schoggigesetz berücksichtigt, liegt die Summe der laufenden Zahlungsrahmen 2018-2021 (13 939 Mio. CHF) um insgesamt 24 Millionen bzw. rund 6 Millionen Franken pro Jahr über den neu beantragen Zahlungsrahmen 2022-2025. Dieser leichte Rückgang um 0.2 Prozent ist in erster Linie auf die Teuerungskorrektur auf den Mitteln für die Strukturverbesserungsbeiträge und Investitionskredite ab 2018 zurückzuführen. Aufgrund der Strukturentwicklung in der Landwirtschaft werden die Finanzhilfen sowohl pro Betrieb als auch pro Arbeitskraft trotz etwas geringerer Mittelausstattung weiter zunehmen. Pro landwirtschaftliche Nutzfläche bleiben sie weitgehend konstant.