Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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Tabelle 20: Geplante Ausgaben im Zahlungsrahmen Direktzahlungen (11 252 Mio. CHF)

(in Mio. CHF, mit Rundungsdifferen- 2018 2022 2023 2024 2025 Total zen)

Versorgungssicherheit 1 086.3 950.0 950.0 950.0 950.0 3 800.0

Kulturlandschaft 523.0 382.2 382.2 382.2 382.2 1 528.8

Biodiversität1 306.0 314.0 316.0 317.0 318.0 1 265.0

Produktionssysteme2 509.1 663.0 696.0 729.0 762.0 2 850.0 Standortangepasste Landwirt-

3 275.0 285.0 285.0 285.0 330.0 1 185.0 schaft

Übergangsbeitrag 113.0 218.7 183.7 149.7 70.7 622.8

Total 2 812.4 2 812.9 2 812.9 2 812.9 2 812.9 11 251.6

1ohne Vernetzungsbeiträge

2inkl. Ressourceneffizienzbeiträge nach Art. 76 LwG

3in dieser Rubrik sind enthalten: Vernetzungsbeiträge und Landschaftsqualitätsbeiträge, die bis Ende 2024 noch

nach aktueller Rechtsgrundlage weiterlaufen und ab 2025 in die neuen Beiträge für standortangepasste Landwirtschaft integriert werden. Ebenfalls enthalten sind die Ausgaben für Ressourcenprogramme nach Art. 77a LwG und die Gewässerschutzbeiträge nach Art. 62a GSchG.

4.4.4.1 Versorgungssicherheitsbeiträge

Die umgestalteten Versorgungssicherheitsbeiträge enthalten die drei Elemente Betriebsbeitrag, Zonenbeitrag und Beitrag für die offene Ackerfläche und Dauerkulturen. Für diese Elemente sind folgende Grössenordnungen vorgesehen: Betriebsbeitrag: 150 bis 250 Millionen Franken; Zonenbeitrag: 525 bis 625 Millionen Franken offene Ackerfläche und Dauerkulturen: rund 170 Millionen Franken (Erhöhung um rund 60 Mio. Fr. bzw. von 400 auf 600 Fr./ha, da die Evaluation der Versorgungssicherheitsbeiträge eine hohe Effizienz dieses Beitrags aufzeigte). Insgesamt werden pro Jahr Mittel in der Grössenordnung von ca. 950 Millionen Franken eingesetzt.

4.4.4.2 Kulturlandschaftsbeiträge

Bei den Kulturlandschaftsbeiträgen ergeben sich zwei wesentliche Änderungen: Der Offenhaltungsbeitrag wird in den neuen Zonenbeitrag umgelagert und die bisherigen Gelder für den Steillagenbeitrag werden in die Hangbeiträge für Flächen mit einer Neigung von über 35 % integriert. Ansonsten sind weder bei den Hangbeiträgen noch bei den Massnahmen zur Förderung der Sömmerungen (Alpungs- und Sömmerungsbeitrag) Änderungen vorgesehen. Dies ergibt einen Mittelbedarf bei den Kulturlandschaftsbeiträgen von gut 380 Millionen Franken pro Jahr.

4.4.4.3 Biodiversitätsbeiträge

Bei den Biodiversitätsbeiträgen wird der Mittelbedarf im Zeitablauf kontinuierlich zunehmen. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die teilnehmenden Betriebe laufend zusätzliche Massnahmen umsetzen werden. Durch die Einführung des Modells der Biodiversitätsförderkonzepte im Jahr 2022, für welche ein hoher Anreiz bestehen soll, wird der Mittelbedarf ab diesem Jahr ansteigen.

4.4.4.4 Produktionssystembeiträge

Die Produktionssystembeiträge werden gegenüber heute ausgebaut. Einerseits werden die bisherigen Ressourceneffizienzbeiträge hier integriert. Andererseits sollen die finanziellen Anreize im Bereich Ressourcenschutz deutlich erhöht und damit eine substanzielle Reduktion der Nährstoffverluste, der PSM-Einträge in Gewässer und des Antibiotikaeinsatzes in der Nutztierhaltung erzielt werden. Die bisherigen Beiträge für biologischen Landbau werden unverändert weitergeführt. Das bisherige Programm für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion wird in Richtung Nachhaltigkeit weiterentwickelt. Die heutigen Extensobeiträge und ein Teil der Ressourceneffizienzbeiträge werden in das neue Produktionssystem umweltschonender Ackerbau integriert. Hier ist bis 2025 ein auf 120 Millionen Franken pro Jahr ansteigender Mitteleinsatz vorgesehen. In das neue Produktionssystem umweltschonender Gemüse-, Obst- und Weinbau wird ein Teil der heutigen Ressourceneffizienzbeiträge integriert. Auch hier wird mit einem