Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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nen Franken eingestellt werden. Mit diesen Mitteln soll auch die geplante Plattform für Agrarexport unterstützt werden. Die Plattform soll neben den öffentlich-rechtlichen Mitteln der verschiedenen Bundesämter (BLV, SECO, BLW) auch mit privaten Mitteln finanziert werden.

4.4.3.2 Milchwirtschaft

Für die beiden spezifischen Milchzulagen, die Zulage für verkäste Milch und die Zulage für Fütterung ohne Silage sollen wie bisher jährlich insgesamt 293 Millionen Franken aufgewendet werden. Durch die Erhöhung der Zulage für Fütterung ohne Silage in Artikel 39 LwG von 3 auf 6 Rappen pro Kilogramm Milch und die Ausweitung auf alle Verwertungsarten werden rund 33 Millionen Franken pro Jahr an zusätzlichen Finanzmitteln benötigt. Diese Mittel sollen bei der Zulage für verkäste Milch mittels einer Reduktion des Ansatzes in Artikel 38 LwG von 15 auf 13 Rappen pro Kilogramm kompensiert werden.

Die Büffelmilchproduktion ist nicht meldepflichtig. Daher muss die verkäste Büffelmilchmenge geschätzt werden. Bei einer geschätzten Milchmenge von rund 1 Million Kilogramm pro Jahr werden zusätzlich rund 200 000 Franken für die Ausrichtung der Zulagen für Büffelmilch benötigt. Dieser Betrag liegt bei einem Kreditumfang von total 293 Millionen Franken im Schwankungsbereich.

Die Zulage für Verkehrsmilch wird als Begleitmassnahme zur Aufhebung der Ausfuhrbeiträge gemäss «Schoggigesetz» ab 2019 direkt an die Milchproduzentinnen und -produzenten ausbezahlt. Für diese Zulage sind jährlich 78,8 Millionen Franken vorgesehen.

Wie bisher wird eine private Organisation mittels Leistungsvereinbarung beauftragt, die Milchdaten zu erfassen und die Ausrichtung der Zulagen vorzubereiten. Für die Vergütung dieser Aufgaben sollen auch ab 2022 3 Millionen Franken pro Jahr im Globalbudget des BLW (d.h. ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen) eingesetzt werden.

4.4.3.3 Viehwirtschaft

In der Annahme, dass die Marktentlastungnassnahmen bestehen bleiben, sollen im Bereich Viehwirtschaft auch ab 2022 6 Millionen Franken als Inlandbeihilfen für Schlachtvieh, Fleisch und Eier sowie als Verwertungsbeiträge für Schafwolle eingesetzt werden. Eine private Organisation soll weiterhin mittels Leistungsvereinbarung Vollzugsaufgaben des LwG wahrnehmen. Es handelt sich um die «Überwachung öffentlicher Märkte», die «Durchführung von Marktentlastungsmassnahmen» und die «Neutrale Qualitätseinstufung». Für die Vergütung dieser Aufgaben sind seit 2013 ausserhalb der landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen 6,7 Millionen Franken pro Jahr im Globalbudget des BLW vorgesehen. Diese Mittel sollen auch ab 2022 für diesen Zweck zur Verfügung stehen.

4.4.3.4 Pflanzenbau

Mit der Ausrichtung eines Beitrags für Einzelkulturen soll der Anbau von Ackerkulturen gefördert werden, die unter dem Aspekt der Versorgungssicherheit als bedeutsam eingestuft werden. Zusätzlich zu dem dafür vorgesehenen jährlichen Betrag, der im Vergleich zum Budget 2018 stabil bleibt, werden für die Getreidefördermassnahme im Rahmen der Nachfolgeregelung für das Schoggigesetz 15,8 Millionen Franken pro Jahr bereitgestellt.

Für die Umsetzung der neuen Weinklassierung ist eine Beihilfe von rund 1 Million Franken pro Jahr während der definierten Übergangszeit vorgesehen. Sie sollte ohne Änderung des Finanzplans für den Pflanzenbau möglich sein. Die Mittelausstattung für den Pflanzenbau wird somit auf dem Niveau des aktuellen Finanzplans fortgesetzt.

4.4.4 Zahlungsrahmen für die Direktzahlungen

Der Zahlungsrahmen für die Direktzahlungen enthält neue und auslaufende Beitragsarten zur Förderung der Agrarökosystemleistungen sowie Übergangsbeiträge zur Sicherstellung einer sozialverträglichen Entwicklung. Insgesamt erhöht sich die Mittelausstattung ab 2022 gegenüber der Vorperiode aufgrund der Umsetzung der Motion Dittli 16.3705 (vgl. Ziffer 4.4.1) leicht.