Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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Tabelle 15: Volkswirtschaftliche Eckwerte des Bundesrates vom Juni 2018

in % 2018 2019 2020 20212022

BIP-Wachstum (real) 2.4 2.0 1.8 1.7 1.7

Jahresteuerung 1.0 0.8 0.9 1.0 1.0

Arbeitslosenquote 2.6 2.5 2.7 3.0 3.2

4.2.2 Finanzpolitische Rahmenbedingungen

Ausgabenbremse

Nach Artikel 159 Absatz 3 Buchstabe b BV bedürfen Subventionsbestimmungen sowie Verpflichtungskredite und Zahlungsrahmen, die neue einmalige Ausgaben von mehr als 20 Millionen Franken oder neue wiederkehrende Ausgaben von mehr als 2 Millionen Franken nach sich ziehen, der Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder in jedem der beiden Räte. Der vorliegende Bundesbeschluss untersteht deshalb der Ausgabenbremse.

Schuldenbremse

Die Schuldenbremse nach Artikel 126 BV verlangt im Wesentlichen, dass der Bund seine Ausgaben und Einnahmen auf Dauer im Gleichgewicht hält. Bundesrat und Parlament sind folglich verpflichtet, einen jährlichen Voranschlag zu beschliessen, der diesen verfassungsmässigen Vorgaben entspricht.

Aktuell kann der Bund mit einem Überschuss von knapp 1,3 Milliarden Franken im Voranschlag 2019 einen soliden Finanzhaushaushalt ausweisen. Damit werden die Vorgaben der Schuldenbremse 2019 um 1 Milliarde Franken übertroffen (struktureller Überschuss). Diese Entwicklung ist zum einen auf die Verrechnungssteuer zurückzuführen, da die Einnahmen aufgrund der Entwicklung im 2017 deutlich höher geschätzt werden. Zum andern wird der Bundeshaushalt durch die Ablehnung der «Unternehmenssteuerreform III» und der «Altersvorsorge 2020» in den Volksabstimmungen 2017 vorübergehend spürbar entlastet. Die Nachfolgeprojekte dürften allerdings noch im Jahr 2020 in Kraft treten und Mehrausgaben von insgesamt rund 1,4 Milliarden Franken zur Folge haben. Dadurch wird der finanzpolitische Handlungsspielraum mittelfristig wieder geschmälert. Für das Jahr 2020 wird deshalb mit einem strukturellen Defizit von rund 400 Millionen Franken gerechnet. In den nachfolgenden Finanzplanjahren werden zwar trotz der geplanten Abschaffung der Heiratsstrafe wieder strukturelle Überschüsse erwartet. In diesen Zahlen sind allerdings weitere zur Diskussion stehende Steuerreformen (Abschaffung der Industriezölle, Massnahmenpaket zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit) sowie namhafte ausgabenseitige Mehrbelastungen noch nicht berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund stellen die beantragten landwirtschaftlichen Zahlungsrahmen eine Obergrenze dar, die nur bei positiver Entwicklung der Haushaltlage finanzierbar ist. Der Bundesrat wird dem Parlament seine ausgaben- und einnahmenseitigen Prioritäten im Rahmen der Legislaturplanung unterbreiten.

4.2.3 Teuerungsanpassungen

Die vom Parlament überwiesene Motion Dittli 16.3705 «Teuerung nur ausgleichen, wenn Teuerung anfällt» beauftragt den Bundesrat, die schwach gebundenen Ausgaben im Voranschlag und Finanzplan jedes Jahr systematisch an die aktuellen Teuerungsprognosen anzupassen, um eine ungeplante reale Entwicklung zu verhindern. Liegt die effektive Teuerung unter dem Prognosewert, werden die Ausgaben gekürzt. Übersteigt die effektive Teuerung die Prognose, werden die Ausgaben erhöht. Sofern die systematische Teuerungsanpassung dazu führt, dass die Ausgaben die Zahlungsrahmen überschreiten, kann das Parlament im Rahmen des Voranschlags des letzten Jahres der Zahlungsrahmenperiode eine Erhöhung beschliessen. Die Teuerungsannahmen, die den Zahlungsrahmen zugrunde liegen, werden im Bundesbeschluss in Artikel 2 festgelegt und entsprechen den Werten in der Tabelle 15. Die Basis für die Teuerungsentwicklung bildet der Landesindex der Konsumentenpreise vom Dezember 2017 von 100,8 Punkten (Dezember 2015 = 100 Punkte).