Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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deutlichen Anstieg der Ausgaben auf rund 40 Millionen Franken pro Jahr bis 2025 gerechnet. Die Ausgaben für die bisherigen Tierwohlprogramme BTS und RAUS werden aufgrund der Beteiligungsentwicklung weiter leicht steigen. Dazu kommen die neuen Unterstützungsmassnahmen zur Förderung der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen. In diesem Bereich wird bis 2025 mit jährlichen Ausgaben in der Grössenordnung von 25 bis 75 Millionen Franken gerechnet. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben für Produktionssystembeiträge im Jahr 2025 auf gut 760 Millionen Franken.

4.4.4.5 Beiträge für standortangepasste Landwirtschaft

Die bisherigen regionalen und projektbezogenen Instrumente in den Bereichen Vernetzung und Landschaftsqualität werden ab 2025 in die neuen Beiträge für standortangepasste Landwirtschaft integriert und mit einer zusätzlichen Komponente im Bereich Ressourcenschutz ergänzt. Es ist davon auszugehen, dass sich der Mitteleinsatz für Vernetzung und Landschaftsqualität im bisherigen Rahmen bewegen wird, d.h. rund 100 Millionen Franken für Vernetzung und 150 Millionen Franken für Landschaftsqualität. Im Bereich Ressourcenschutz ist ab 2025 mit einer Zunahme der Ausgaben zu rechnen, weil neu auch regionale Ressourcenschutzmassnahmen in den Bereichen Boden, Wasser und Luft unterstützt werden können. Hier sind im Jahr 2025 Ausgaben in der Grössenordnung von 60 Millionen Franken vorgesehen. Ebenfalls in dieser Rubrik enthalten sind die Ausgaben für das Ressourcenprogramm nach Artikel 77a LwG und die Gewässerschutzbeiträge nach Artikel 62a GSchG. Insgesamt belaufen sich die Ausgaben für standortangepasste Landwirtschaft im Jahr 2025 auf 330 Millionen Franken.

4.4.4.6 Übergangsbeitrag

Der Übergangsbeitrag stellt die Sozialverträglichkeit des Systemübergangs sowohl aus einzelbetrieblicher wie auch aus sektoraler Sicht sicher. Die Übergangsbeiträge stellen eine Residualgrösse zwischen dem gesamten Direktzahlungsbudget und dem Bedarf für die leistungsbezogenen Instrumente dar. Da die leistungsbezogenen Direktzahlungen zwischen 2022 und 2025 ansteigen, reduzieren sich die Mittel für den Übergangsbeitrag entsprechend. Im Jahr 2022 dürfte der Übergangsbeitrag rund 220 Millionen Franken betragen, er sinkt bis 2025 auf voraussichtlich rund 71 Millionen Franken. Es ist davon auszugehen, dass der Übergangsbeitrag während 8 Jahren abgebaut wird. Der Übergangsbeitrag pro Betrieb berechnet sich gemäss den Modalitäten, wie sie im Konzept (vgl. Ziff. 3.1.3.8) ausgeführt sind.