Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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Massnahmen des Zahlungsrahmens Direktzahlungen

 Weiterentwicklung Agrarinformationssysteme: Die Entwicklung hin zu einem vernetzten System, das im Vollzug der Direktzahlungen die Chancen der Digitalisierung nutzt, verbessert primär den Vollzug der Direktzahlungen und vereinfacht die Arbeiten der Landwirtinnen und Landwirte. Für den Vollzug der vorgeschlagenen Änderungen im Bereich der Direktzahlungen werden die Agrarinformationssysteme um die notwendigen Elemente (Ergänzung in bestehenden Anwendungen resp. Anwendung neuer Berechnungsmethodik im Bereich Nährstoffe) erweitert. Die Weiterentwicklung hat einen finanziellen Mehrbedarf pro Jahr zur Folge. Über den Umfang und die Finanzierung wird in Kenntnis der konkreten Projekte entschieden werden.

Massnahmen ausserhalb der Zahlungsrahmen

 Verpflichtung zur Lieferung von Monitoringdaten: Die Rekrutierungskosten für die Erhebung von Monitoringdaten für den Einkommensvergleich nach Artikel 5 LwG werden langfristig voraussichtlich zwischen 30 % und 50 % sinken, weil aufgrund der Verpflichtung zur Lieferung von Monitoringdaten gemäss Art. 185 Abs. 3bis mit einer geringeren Ausfallrate gerechnet werden kann und entsprechend weniger Betriebe und Treuhandstellen angefragt und erinnert werden müssen.

 Abschaffung Inlandleistung, Leistungsvereinbarung mit Proviande: Durch die Abschaffung der Inlandleistung Fleisch (siehe unten) würde die Leistungsvereinbarung mit Proviande zur Durchführung der überwachten, öffentlichen Schlachtviehmärkte (inkl. Qualitätseinstufung auf diesen Märkten) obsolet. Dies würde zu Einsparungen von rund 1,7 Millionen Franken pro Jahr für den Bund führen.

Einnahmen

 Abschaffung Inlandleistung: Mit den Versteigerungen der betreffenden Kontingente könnten schätzungsweise 50-65 Millionen Franken zusätzlich eingenommen werden. Da bei einigen Zollkontingenten wenig bis keine Erfahrungswerte existieren, ist die Schätzung mit Unsicherheiten behaftet.

5.1.2 Personelle Auswirkungen

Massnahmen des Zahlungsrahmens Produktionsgrundlagen

 Geltungsbereich LwG (Art. 3 Abs. 3 LwG): Wegen der strengen raumplanerischen Voraussetzungen sind nur wenige zusätzliche Gesuche zu erwarten. Der geringe Mehraufwand kann mit den vorhandenen personellen Ressourcen bewältigt werden.

 Aufhebung Investitionskredite für Wohnbauten: Da jährlich zirka 380 Gesuche weniger bearbeitet werden müssen, sinkt der Arbeitsaufwand entsprechend.

Massnahmen des Zahlungsrahmens Produktion und Absatz

 Weinwirtschaft: Mit dem neuen Verfahren zur Eintragung einer geografischen Angabe für Wein (Art. 63 LwG) wird das BLW Schutzanträge bearbeiten und Pflichtenhefte analysieren müssen, wie es dies bereits für die land- und forstwirtschaftlichen AOP/IGP tut. Sofern die Gesuche nach und nach beim BLW eingehen, sollte dieser Aufwand jedoch mit den vorhandenen personellen Ressourcen zu bewältigen sein.

 Abschaffung Inlandleistung: Mit der Abschaffung der Inlandleistung könnte Personalaufwand eingespart werden. Die frei werdenden Ressourcen würden teilweise für die Verteilung der Kontingente mit anderen Zuteilungsverfahren benötigt. Netto würde der Personalaufwand leicht sinken.

 Aufhebung Marktentlastungsmassnahmen: Der Wegfall aller Marktentlastungsmassnahmen (Fleisch, Eier, Schafwolle, Kernobstsaftkonzentrat) sowie die Integration der innovativen Projekte Schafwolle in die QuNaV würden zu einem personellen Minderbedarf führen.