Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 146Fedlex · Erläuternder Bericht
Artikel 14 Absatz 4 und 7 GSchG: Mit der Aufhebung der Anforderungen an die Nutzfläche im Zusammenhang mit dem oBB fallen auch die entsprechenden Vollzugsaufgaben einschliesslich der Gewährung und Kontrolle der Ausnahmen weg.
5.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
5.3.1 Auswirkungen auf den Landwirtschaftssektor
Um die Auswirkungen der AP22+ auf die Landwirtschaft abschätzen zu können, hat Agroscope Berechnungen mit dem dynamischen Angebotsmodell SWISSland sowie einem Marktmodell vorgenommen. Es wurde analysiert, wie sich die Landwirtschaft bei der Weiterführung der bisherigen Agrarpolitik entwickelt (Referenzszenario) und welche Veränderungen sich mit der AP22+ ergeben. Der Prognosezeitraum sind die Jahre 2022-2026.
Die Prognosen basieren auf den in Ziffer 4 aufgeführten finanziellen Mitteln. Für die Produktionsmittelpreise wurde die Teuerung der vergangenen Jahre von durchschnittlich 0.5 Prozent pro Jahr fortgeschrieben. Die Produzentenpreise wurden modellendogen ermittelt, d.h. sie sind abhängig von den Produktionsmengen. Da mit der AP22+ der Grenzschutz und die Marktstützungen grundsätzlich unverändert weitergeführt werden, ergab sich insgesamt eine konstante Entwicklung der Preise. Die Auswirkungen allfälliger Freihandelsabkommen im Zeitraum 2022-2026 wurden nicht berücksichtigt.
Für das Jahr 2026 prognostizieren die Modelle mit der AP22+ im Vergleich zur Fortführung der aktuellen Agrarpolitik einen leicht höheren Anteil an Ackerfläche und einen leicht tieferen Anteil an Grünland der aktuellen Agrarpolitik. Dies dürfte auf die steigenden Produktionssystembeiträge zurückzuführen sein, welche primär dem Ackerbau und den Spezialkulturen zugutekommen. Aufgrund der Zunahme des Ackerbaus nimmt auch die Kalorienproduktion netto im Vergleich zur Fortführung der aktuellen Politik leicht zu. Auf die Tierbestände haben die Änderungen praktisch keinen Einfluss. Es findet jedoch eine geringe Verlagerung von Milchkühen zu Mutterkühen statt.
Auch das Nettounternehmenseinkommen und das Landwirtschaftliche Einkommen je Betrieb entwickelt sich leicht höher als bei der Fortführung der aktuellen Agrarpolitik. Beim Strukturwandel gibt es keinen wesentlichen Unterschied zur Referenz. Die Einführung eines Betriebsbeitrags im Rahmen der Versorgungssicherheitsbeiträge hat jedoch zur Folge, dass die Anzahl der kleineren Betriebe im Vergleich zur Referenz etwas weniger stark zurückgeht.
Abbildung 14: Auswirkung der AP 22+ (Differenz in % im Jahr 2026 im Vergleich zur Weitefüh-
rung der aktuellen Agrarpolitik)
Auf Basis der Betriebsstrukturen (Flächen, Tiere etc.) des Jahres 2017 wurde für 2022 geschätzt, wie sich die Änderungen beim Direktzahlungssystem auf die Direktzahlungen nach Zone und nach Betrieben auswirken. Mit den vorgesehenen Änderungen wird die Mittelverteilung pro Zone (Tal- bis Bergzone