Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten

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eine gesamtheitliche Planung des Raumes, um koordiniert und kulturlandschonend vorzugehen und Einzelvorhaben in einem grösseren Kontext zu beurteilen. Die Vernehmlassung für RPG 2 ist Ende 2017 abgelaufen.

Zurzeit wird auch der Sachplan Fruchtfolgeflächen (FFF) überarbeitet. Schwerpunkt ist die Erhaltung der Produktionsgrundlage für die Ernährungssicherheit. Der Sachplan sieht vor, dass die Fruchtfolgeflächen auf der Basis von verlässlichen Bodendaten und festgelegten Qualitätskriterien bezeichnet werden. Die langfristige Sicherung dieser Flächen soll durch eine angepasste Bewirtschaftung und minimierten Verbrauch gewährleistet werden. Diskutiert werden in einer zweiten Phase, nach Vorliegen einer einheitlichen Datengrundlage, auch Flexibilisierungsmassnahmen, wie der Tausch von FFF-Kontingenten oder eine Anpassung der Kantons-Kontingente. Ein Entwurf des neuen Sachplans soll Ende dieses Jahres in die Anhörung gehen.

Mit Verabschiedung der Botschaft zur Standortförderung 2016-2019 hat der Bundesrat die Stossrichtung für die Regional - und Tourismuspolitik festgelegt. In beiden Politiken nimmt die Innovationsförderung einen zentralen Stellenwert ein. Dabei geht es darum, die Abstimmung der Akteure und Angebote in der Innovationsförderung weiter zu verbessern und regionale Innovationspotenziale auszuschöpfen. Dadurch sollen die regionale Wertschöpfung und Wettbewerbsfähigkeit erhöht und Entwicklungsperspektiven in den ländlichen Räumen und im Berggebiet geschaffen werden. Die Regional- und Tourismuspolitik sollen hierbei stärker auf die Zielsetzung einer kohärenten Raumentwicklung ausgerichtet werden, d.h. noch stärker mit den bestehenden Förder- und Planungsinstrumenten der weiteren Sektoralpolitiken des Bundes abgestimmt werden.

1.4.3 Aussenwirtschaftspolitik, internationale Abkommen

UN-Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung

Die UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung (Agenda 2030) mit ihren 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals - SDG) hat im Gegensatz zu den bisherigen Millennium-Entwicklungszielen der UNO universelle Geltung und ist damit auch für die Entwicklung innerhalb der Schweiz bedeutend. Die Agrarpolitik des Bundes ist Bestandteil der nationalen Anstrengungen zur Erreichung der Ziele der Agenda 2030. In der Ausgestaltung der AP22+ sind die Ziele sowie international vereinbarten Rahmenbedingungen, Standards und eingegangenen Verpflichtungen, wie das Recht auf angemessene Nahrung aller Menschen, zu berücksichtigen.

Das zweite Nachhaltigkeitsziel (SDG 2) betrifft explizit den Bereich nachhaltige Landwirtschaft, Ernährungssicherheit und -qualität. Es umfasst u.a. folgende Unterziele: (a) Hunger und Fehlernährung beenden, (b) Verdoppelung der Produktivität und Einkommen von Kleinbauern, (c) Sicherstellung nachhaltiger Systeme zur Nahrungsmittelproduktion und (d) Erhalt der landwirtschaftlichen Artenvielfalt. Aber auch weitere Nachhaltigkeitsziele haben einen grossen Bezug zur Land- und Ernährungswirtschaft, wie z.B. SDG 1 (Armut in allen ihren Formen und überall beenden, inkl. sozialer Absicherung), SDG 12 (Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen) und SDG 15 (Leben an Land inkl. Schützen und nachhaltige Nutzung von Landökosystemen).

WTO

Bereits nach der Ministerkonferenz von Nairobi im Dezember 2015 war erkennbar, dass die Doha-Runde der WTO als Gesamtpaket nicht abgeschlossen werden kann. Dies zeigte sich überdeutlich an der Ministerkonferenz von Buenos Aires im Dezember 2017, an der weder eine gemeinsame Ministererklärung noch ein vollumfängliches Arbeitsprogramm verabschiedet wurden. Dies macht es schwierig abzuschätzen, in welche Richtung die Verhandlungen in Zukunft gehen. Es muss damit gerechnet werden, dass vermehrt einzelne der Kernthemen der Doha-Runde oder neue Themen im Rahmen von kleineren Paketen aufgegriffen und behandelt werden.

Als kleines Land hat die Schweiz ein Interesse am Erhalt der WTO als multilaterales Regelwerk, das volkswirtschaftlich äusserst relevant ist. Trotzdem ist es wichtig, dass die Verhandlungen ausgewogen voranschreiten, weshalb die Schweiz sich dafür einsetzt, dass ihre Interessen in den Landwirtschaftsverhandlungen – wie zum Beispiel Exportrestriktionen und ein verbesserter Schutz von geografischen