Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
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Der Boden ist der wichtigste Produktionsfaktor in der Landwirtschaft. Aufgrund der Topografie, der hohen Bevölkerungsdichte, der fortschreitenden Siedlungsentwicklung sowie der attraktiven agrarpolitischen Rahmenbedingungen (hohe Unterstützung pro Flächeneinheit) ist er ein knappes Gut und ein potenzielles Spekulationsobjekt. Um Spekulationen zu verhindern, beschränkt das bäuerliche Bodenrecht den Handel mit Boden auf Personen, die ihn selber bewirtschaften. Gleichzeitig favorisiert das Boden- und Erbrecht beim Erwerb von Boden u.a. bäuerliche Nachkommen. Für Aussenstehende (Quereinsteiger) ist es schwierig, ausserhalb der Bauzonen Boden zu kaufen, auch wenn sie ihn selber bewirtschaften möchten. Damit bleiben aussenstehende Personen mit innovativen Ideen dem Sektor vorenthalten. Es ist ein Ziel der AP22+, die Bodenmobilität zu erhöhen und damit die Marktausrichtung zu verbessern und den Einstieg interessierter und fähiger Personen in die Landwirtschaft zu vereinfachen.
2.3.3.2 Bestehende, neue und weiterentwickelte Instrumente
Bestehende Instrumente
Im Bereich Betrieb tragen die Direktzahlungsinstrumente (Art. 70 bis 77 LwG), die sozialen Begleitmassnahmen (Art. 78 bis 86a) und die Strukturverbesserungsmassnahmen (Art. 87 bis 112 LwG) zur Zielerreichung der AP22+ bei. Von besonderer Bedeutung sind auch die Forschung und Beratung (Art. 113 bis 117 und 136 LwG). Folgende Massnahmen tragen explizit zur Zielerreichung bei:
Strukturverbesserungsbeiträge (Art. 87 bis 104 LwG): Vom Bund unterstützte Meliorationen bzw. Bodenverbesserungen (Güterzusammenlegungen, Wegerschliessungen, Wasser- und Elektrizitätsversorgungen, Massnahmen zur Regelung des Boden- / Wasserhaushaltes wie Bewässerungen und Drainagen) tragen zur Senkung der Produktionskosten bei.
Projekte zur regionalen Entwicklung, PRE (Art. 93 LwG): Primäre Ziele der PRE sind die Stärkung der Wertschöpfung für die Landwirtschaft und eine gemeinschaftlich organisierte regionale Zusammenarbeit zur Umsetzung der geplanten Massnahmen.
Investitionskredite (Art. 105 bis 112 LwG): Unterstützung wettbewerbsfähiger Strukturen in Form von zinslosen Darlehen. Sie fördern die Weiterentwicklung von Zusammenarbeitsformen und den Aufbau von bäuerlichen Selbsthilfeorganisationen im Bereich der marktgerechten Produktion und Betriebsführung sowie der Erweiterung von Geschäftstätigkeiten (Diversifizierung, Agrotourismus etc.).
Landwirtschaftliche Forschung und Beratung (Art. 113 bis 117 und 136 LwG): Agroscope und die vom Bund unterstützte Beratung und Weiterbildung insbesondere im Bereich Betriebsführung fördern das Unternehmertum (Marktausrichtung) und die betriebliche Effizienz.
Box 5: Berücksichtigung der sozialen Komponente im Perspektiven-Dreieck
Die AP22+ orientiert sich am Perspektivendreieck «Markt-Umwelt-Betrieb» entsprechend den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit «Ökonomie-Ökologie-Soziales». Eine konkrete Massnahme im Rahmen der AP22+ zur Stärkung der sozialen Dimension ist die Verbesserung des Sozialversicherungsschutzes für mitarbeitende Ehegatten.
Andere Instrumente, die die soziale Dimension berücksichtigen, sind bereits integraler Bestandteil der aktuellen Agrarpolitik:
o Mit der QuNaV können auch innovative Projekte im sozialen Bereich mit Finanzhilfen unterstützt werden (z. B. soziale Dienstleistungen).
o Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen: So können im Rahmen von Projekten zur regionalen Entwicklung (PRE) Massnahmen zur Realisierung branchenübergreifender, öffentlicher Anliegen mit z. B. sozialen oder kulturellen Aspekten gefördert werden. Unterstützt werden zudem auch Massnahmen zur Diversifizierung des Betriebs im sozialen Bereich (z. B. betreutes Wohnen).