Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
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samt wurden Bundesmittel im Umfang von rund 4,5 Millionen Franken für Projekte im Bereich der Schafwolle eingesetzt. Damit konnte der Aufbau eines Marktes für Schafwolle ermöglicht werden. Jedoch haben nicht nur die Beiträge des Bundes den inländischen Schafwollmarkt positiv beeinflusst. Vielmehr wird heute die Schafwolle wieder vermehrt als wertvoller, ökologischer, nachwachsender und nachhaltiger Rohstoff nachgefragt. Die Entwicklung neuer Produkte, vor allem im Bereich der Dämmstoffe, Kleider und organischem Dünger hat für Schafwolle dazu neue Absatzpotenziale geschaffen.
Zur Diskussion gestellte Regelung
Da aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen eine finanzielle Unterstützung an die Verwertung von inländischer Schafwolle nicht mehr benötigt wird, soll deren Aufhebung zur Diskussion gestellt werden. Im Falle einer Aufhebung dieser Beiträge sollen die innovativen Projekte im Bereich Schafwolle weiterhin im Rahmen der QuNaV unterstützt werden.
Fragebogen
3.1.2.9 Beiträge für die Verwertung von Früchten
Heutige Regelung und Handlungsbedarf
Basierend auf Artikel 58 Absatz 1 LwG werden heute zwei Beiträge für die Verwertung von Früchten ausbezahlt:
Zum Ausgleich von naturbedingten Ernteschwankungen kann der Bund zur Stabilisierung der Produzentenpreise Beiträge an gewerbliche Mostereien für die Lagerung einer betriebsbezogenen Marktreserve in Form von Apfel- und Birnensaftkonzentrat gewähren. Das Mostobst stammt dabei grösstenteils von Hochstamm-Feldobstbäumen. In erntestarken Jahren finanzieren die Beiträge die private Lagerung von mehr Konzentrat als die Mostereien bis zur nächsten Ernte benötigen. Die Ausgaben belaufen sich jährlich auf rund 900 000 Franken. Das zusätzlich eingelagerte Konzentrat dient der Versorgung mit inländischen Rohstoffen in Jahren mit schwacher Blüte (Alternanz) und damit einhergehendem geringerem Mostobstanfall. Die Marktreserve-Beiträge wurden basierend auf der Alkoholgesetzgebung im Rahmen der Unterstützung der brennlosen Obstverwertung eingeführt. Seither ist das damals bestehende Überangebot stark zurückgegangen und hat sich der Nachfrage angeglichen. Aufgrund von Umstrukturierungen in der Mostereibranche ist im Laufe der Jahre auch die Anzahl der Beitragsempfänger stark zurückgegangen.
Im Kontext des Inkrafttretens des Abkommens Schweiz-EU über landwirtschaftliche Verarbeitungserzeugnisse51 wurden 2005 Beiträge für die Herstellung von Produkten aus Obst eingeführt. Seither können zahlreiche Obstprodukte zollfrei aus der EU eingeführt werden, während die Importe von frischem Obst in der Regel einem hohen Grenzschutz unterliegen. Als Teilausgleich der Differenz zwischen dem in- und dem ausländischen Produzentenpreis für frisches Obst schaffen die Beiträge von rund 2 Millionen Franken bessere Rahmenbedingungen für die Produktion von Schweizer Obst und dessen Verarbeitung im Inland. Aufgrund der asymmetrischen Grenzschutzbedingungen sollen die Beiträge beibehalten werden.
Zur Diskussion gestellte Regelung
Die saisonalen Schwankungen beim Mostobstanfall sind bekannt. Es liegt daher kein Marktversagen vor, das ein staatliches Eingreifen rechtfertigt. Vielmehr liegt es in der Verantwortung der Branche, das Angebot an die Bedürfnisse des Marktes anzupassen. Aus diesen Gründen soll die Abschaffung der Beiträge für die Lagerung der betriebsbezogenen Marktreserve in Form von Apfel- und Birnensaftkonzentrat zur Diskussion gestellt werden.
Fragebogen
51 SR 0.632.401.23