Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2018/79: Agrarpolitik ab 2022 · 161 Seiten
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in anonymisierter Form an Agroscope zu liefern. Der Aufwand wird verursacht durch unzählige Telefonate, Briefversände und Mails, um die Betriebsleitenden von einer Datenlieferung zu überzeugen. Die häufigsten Absagegründe sind eine fehlende Finanzbuchhaltung, zu früher Ablieferungstermin, Misstrauen gegenüber den Bundesstellen, die Datenverwendung beim Vollzug und der Weiterentwicklung der Agrarpolitik und die generelle Unzufriedenheit mit der aktuellen Agrarpolitik. Der finanzielle Anreiz beträgt ab 2019 200 Franken für den Treuhänder und 60 Franken für den Bewirtschafter. Bewirtschafter, welche über zwei oder mehrere Jahre Daten liefern, erhalten einen Bonus von 40 Franken.
Die SP B im Umfang von gegen 2 000 Abschlüssen erfasst nicht nur gesamtbetriebliche Kennzahlen, sondern zusätzlich detaillierte Informationen zur Wirtschaftlichkeit einzelner Betriebszweige. Diese Betriebe werden von den Treuhandstellen ausgewählt und mit differenzierten Ansätzen entschädigt. Es werden jedoch nur Abschlüsse von wirtschaftlich bedeutenden Betriebstypen in der Tal-, Hügel- und Bergregion bezahlt.
Bei der SP AUI war es bisher nicht möglich, mehr als 300 Betriebe zu rekrutieren, die bereit sind, das gesamte Datenset mit der Erfassungssoftware Agrotech von AGRIDEA zu erfassen. Die Betreuung der Betriebsleitenden bei der Erfassung der SP AUI erfordert ein spezifisches Know how, das weniger verbreitet ist als die Kenntnisse über landwirtschaftliche Buchhaltungsabschlüsse. Viele Treuhandstellen sind aufgrund des geringen Anzahl Fälle nicht bereit, in diesen Bereich zu investieren.
Die Digitalisierung und die wachsende elektronische Verfügbarkeit von Betriebs- und Umweltdaten aus der landwirtschaftlichen Produktion reduzieren den Aufwand für die noch notwendigen Datenerhebungen. Die Erhebung von Monitoringdaten ist zudem eine wichtige Voraussetzung für die Evaluation der agrarpolitischen Massnahmen, welche wiederum eine notwendige Grundlage für die Verbesserung, Optimierung und Weiterentwicklung dieser Programme bildet.
Beantragte Neuregelung
Um den Vollzugsaufwand für Artikel 185 Absatz 1 Bst. b (Beurteilung der wirtschaftlichen Lage der Landwirtschaft) und d (Auswirkungen der Landwirtschaft auf die natürlichen Lebensgrundlagen und die Pflege der Kulturlandschaft) LwG zu reduzieren, sollen die Landwirtschaftsbetriebe stärker in die Pflicht genommen werden können, Monitoringdaten dem Bund zur Verfügung zu stellen. Als erster Schritt soll die neue Rechtsgrundlage im Bereich der Ökonomie bei der SP E umgesetzt werden. Auf Verordnungsstufe soll die Mitwirkungspflicht wie folgt konkretisiert werden:
Betriebe, die bei der Zufallsstichprobe ausgewählt werden, sollen zur Ablieferung der entspre-
chenden Daten verpflichtet werden.
Betriebe sollen bei der Einführung einer Finanzbuchhaltung unterstützt werden, falls noch keine
solche vorhanden ist.
Die Ablieferung auswertbarer Daten soll weiterhin entschädigt werden (qualitätsgesicherter Ab-
schluss).
Es kann davon ausgegangen werden, dass mit der neuen Verpflichtung die statistisch notwendige Stichprobengrösse und -qualität langfristig gesichert und der Aufwand für den Bund gesamthaft reduziert werden kann.
Mit einer zunehmenden besseren Verfügbarkeit der Betriebs- und Umweltdaten kann die Datenlieferungspflicht auf weitere physische Umwelt- und Produktionsdaten ausgedehnt werden. Primär sollen vorhandene Daten ergänzt und mit automatisiert erfassten Daten (Sensoren, Satellitendaten) genutzt werden.
Artikel 185