Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/11: Änderung des Bankengesetzes (Einlegerschutz, Insolvenz) · 20 Seiten

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Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Bankengesetzes (BankG) (Insolvenz, Einlagensicherung, Segregierung)

 25 interessierte Kreise: Associazione Consumatrici e Consumatori della Svizzera italiana

(acsi), Baker McKenzie Zurich (Baker McKenzie), Bär & Karrer AG (Bär & Karrer), Centre Patronal (CP), Credit Suisse AG (CS), esisuisse (esisuisse), EXPERTsuisse - Expertenverband für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand (EXPERTsuisse), Fédération romande des consommateurs (FRC), Koordination Inlandbanken (KIB), Pfandbriefbank Schweizerischer Hypothekarinstitute AG (PfB), Pfandbriefzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG (Pfandbriefzentrale), Raiffeisen Schweiz (Raiffeisen), SIX Swiss Exchange AG (SIX), Stiftung für Konsumentenschutz (SKS), UBS AG (UBS), Universität St. Gallen (HSG), Verband der Auslandbanken in der Schweiz (foreign banks), Verband Schweizerischer Kantonalbanken (VSKB), Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV), Verein Monetäre Modernisierung (MoMo), Verein Vorsorge Schweiz (VVS), Vereinigung Schweizerischer Assetmanagement- und Vermögensverwaltungsbanken (VAV), Vereinigung Schweizerischer Privatbanken (VSPB), Vischer AG (Vischer), Zürcher Kantonalbank (ZKB).

Die Kantone Glarus und Wallis sowie der Schweizerische Gemeindeverband, der Schweizerische Städteverband, der Schweizerische Arbeitgeberverband, der Ausgleichsfonds AHV/IV/EO compenswiss sowie die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt SUVA haben explizit auf eine Stellungnahme verzichtet.

Nachfolgend werden die wesentlichen Bemerkungen angeführt. Für Einzelheiten wird auf die jeweiligen Eingaben verwiesen.

3 Wichtigste Ergebnisse der Vernehmlassung

Die Vernehmlassungsvorlage des Bundesrates wird im Grundsatz von der Mehrheit der Kantone, der politischen Parteien, der Dachverbände der Wirtschaft und der Branche begrüsst (AI, AR, BE, BL, BS, GE, GR, LU, TG, NE, NW, OW, SG, SH, SO, TI, VD, UR, ZG, CVP, FDP, glp, SVP, SP, economiesuisse, SBVg, sgv, SGB, Travail.Suisse, Baker McKenzie, MoMo, Bär & Karrer, CS, PfB, Pfandzentrale der schweizerischen Kantonalbanken AG, UBS, VSKB, VSV, VAV, VSPB). Im Allgemeinen werden die Änderungen als Verbesserung sowie als Modernisierung des geltenden Rechts betrachtet, sie seien sinnvoll und würden zur Rechtssicherheit beitragen. Auch werde das Vertrauen in den Schweizer Finanzplatz weiter gestärkt. Nur vereinzelt wurden Vorbehalte bezüglich der Vorlage als Ganzes geäussert (AG, SZ). VSPB, VAV und CS äussern sich nur zu einzelnen Punkten der Vorlage und schliessen sich im Übrigen der SBVg an.

Die Schwerpunkte in den drei Themenbereichen bildeten:

 die Sanierungsbestimmungen und insbesondere die Regelungen zu den Kapitalmassnah-

men (Artikel 30c VE-BankG); diese seien für Gesellschaften in Form einer Aktiengesellschaft ausgestaltet und Banken im Rechtskleid der Genossenschaft oder aber basierend auf kantonalen öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bzw. auf Bundesrecht könnten nicht von den vorgeschlagenen Massnahmen profitieren. Für Kantonalbanken sei die Möglichkeit der Ausgabe von Bail-in-Bonds vorzusehen. Des Weiteren werden Vorbehalte zur Privilegierung der Forderungen in einem Bail-in und bezüglich der Bestimmung zur sogenannten «Clean Holding» (Artikel 30c Absatz 5 und Absatz 6 VE-BankG) vorgebracht.

 die Wertschriftenhinterlegung bzw. deren Folgen bei der Einlagensicherung: hier bean-

tragt eine Vielzahl der Teilnehmer eine kostenneutrale Ausgestaltung der Finanzierung hinsichtlich Eigenmittel- und Liquiditätsanforderungen.

 die Datenübermittlung bei der Segregierung der Bucheffekten: hier wird insbesondere die

Möglichkeit einer direkten Datenübermittlung schweizerischer Verwahrungsstellen an in- und ausländische Verwahrungsstellen sowie an weitere Stellen und Gesellschaften gewünscht.