Erlauternder Berich
Vernehmlassung 2019/27: Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV) · 13 Seiten
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Erläuternder Bericht zur
Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV, SR 730.02), der Energieförderungsverordnung (EnFV, SR 730.03) und der Energieverordnung (EnV, SR 730.01)
kel 962 f. OR der entsprechende Abschluss. Da diese Dokumente Angaben enthalten, die den tatsächlichen Gegebenheiten entsprechen, wird die Prüfung der Gesuche vereinfacht. Weiter entfällt für einige Gesuchsteller der Aufwand der zusätzlichen Einreichung einer Bestätigung. Schliesslich wird aufgrund der einheitlichen Datengrundlage zur Berechnung der Bruttowertschöpfung die Gleichbehandlung aller Gesuchsteller gewährleistet.
6.6 Anhang 5 zur Energieverordnung
Die Berechnungsmethode für die Bruttowertschöpfung gemäss der bisherigen Ziffer 1 ist neu die einzige Methode, die für alle Gesuchsteller gleichermassen gilt. Aufgrund des Wegfalls des Mehrwertsteuer-Abrechnungsformulars als Grundlage für die Ermittlung der Bruttowertschöpfung wird die bisherige Ziffer 2 des Anhangs 5, welche die entsprechende Berechnungsmethode vorgibt, obsolet.
Diese Ziffer wird deshalb aufgehoben.