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Vernehmlassung 2019/27: Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV), der Energieförderungsverordnung (EnFV) und der Energieverordnung (EnV) · 13 Seiten

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Erläuternder Bericht zur

Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV, SR 730.02), der Energieförderungsverordnung (EnFV, SR 730.03) und der Energieverordnung (EnV, SR 730.01)

1. Einleitende Bemerkungen

Mit den geplanten Änderungen der Energieeffizienzverordnung vom 1. November 2017 (EnEV,

SR 730.02) und damit zusammenhängend einer Fremderlassänderung der CO2-Verordnung vom 30. November 2012 (SR 641.711), der Energieförderungsverordnung vom 1. November 2017 (EnFV, SR 730.03) und der Energieverordnung vom 1. November 2017 (EnV, 730.01) werden verschiedene Anpassungen vorgenommen. Diese betreffen folgende Themenbereiche: Vorschriften über die Angaben des Energieverbrauchs bei Fahrzeugen, Weiterentwicklung der Energieetikette für Personenwagen, Anpassung des biogenen Anteils beim Treibstoffgemisch aus Erdgas und Biogas, Stärkung der Winterproduktion durch Änderungen bei den Investitionsbeiträgen für Grosswasserkraftanlagen, Präzisierung der Berechnung der Vergütungssätze für Wasserkraft- und Biomasseanlagen bei nachträglichen Erweiterungen oder Erneuerungen, Senkung der Vergütungssätze für Photovoltaikanlagen, Fristen für Projektfortschritts- und Inbetriebnahmemeldung bei Geothermieprojekten, Möglichkeit der Fristverlängerung beim Guichet Unique, Präzisierungen beim Zusammenschluss zum Eigenverbrauch und Anpassungen bei der Ermittlung der Bruttowertschöpfung im Bereich der Rückerstattung des Netzzuschlags.

2. Grundzüge der Vorlage

2.1 Energieeffizienzverordnung (EnEV)

Bei der Revision der Energieeffizienzverordnung (EnEV) steht die Energieeffizienz von Fahrzeugen im Zentrum. So werden Anpassungen bei den Vorschriften zu den Angaben von Verbrauch und CO2- Emissionen bei serienmässig hergestellten Personenwagen, Lieferwagen und leichten Sattelschleppern vorgenommen und die Energieetikette weiterentwickelt. Diese Änderungen ergeben sich aufgrund aktueller Erfahrungen, Entwicklungen und Rückmeldungen von Marktakteuren.

Im Zuge dieser Revision ergeben sich Anpassungen in Abschnitt 2 der EnEV sowie eine komplette Neugliederung und inhaltliche Anpassung des Anhangs 4.1. Durch die Neustrukturierung des Anhangs 4.1 zu den Vorschriften betreffend Fahrzeuge wird die Übersichtlichkeit erhöht. Dabei wird die Energieetikette nicht mehr als das Hauptelement der Vorschriften dargestellt, sondern als eine von mehreren Anwendungsbereichen (Kennzeichnung in Verkaufsstellen und an Ausstellungen). Die weiteren Anwendungsbereiche sind Werbung, Verkaufsinserate, Preislisten und Online-Konfiguratoren.

Die vorliegende Revision umfasst folgende Hauptaktionsfelder:

 Visuelle und inhaltliche Anpassungen der Energieetikette

 Änderung der Berechnungsmethodik zur Einteilung in die Energieeffizienz-Kategorien

 Anpassungen der Kennzeichnungspflicht in der Werbung

 Einführung von Vorschriften für Lieferwagen und leichte Sattelschlepper

 Anpassung des biogenen Anteils des Treibstoffgemischs aus Erdgas und Biogas

2.1.1 Visuelle und inhaltliche Anpassungen der Energieetikette

Die bisherige Energieetikette wurde im Jahr 2012 eingeführt. Durch die Weiterentwicklung der

Darstellung soll die Verständlichkeit und Übersichtlichkeit verbessert werden. Wichtige Elemente sind dabei die Integration des Schweizerkreuzes, die Streichung von Textbausteinen und technischen Informationen (Benzinäquivalent und CO2-Emissionen der Treibstoff- und/oder Strombereitstellung), die Anpassung der visuellen Darstellung und die Integration des QR-Codes mit der Verlinkung auf die Webseite des Online-Verbrauchskatalogs.