Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/62: Pa.Iv. 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» · 16 Seiten

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Bericht

1 Entstehungsgeschichte

Am 13. März 2017 reichte Nationalrat Matthias Aebischer (SP, BE) die parlamentarische Initiative 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» ein. Ziel der Initiative ist es, die frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung (FBBE) stärker in der Schweizer Bildungspolitik zu verankern und damit einen Beitrag zur Schaffung der Chancengerechtigkeit beim Schuleintritt zu leisten. Dazu schlägt der Initiant eine Anpassung von Art. 4 Buchstabe a des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes vom 30. September 20111 (KJFG) vor. Neu soll die Zielgruppe nicht mehr nur Kinder und Jugendliche ab dem Kindergartenalter umfassen, sondern ab Geburt.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hörte im November 2017 den Initianten an und beschloss mit 15 zu 10 Stimmen, der parlamentarischen Initiative Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit teilte die Ansicht des Initianten, dass FBBE eine wichtige soziale und ökonomische Rolle für die Chancengerechtigkeit der Kinder spiele. Die Kommission wollte deshalb vertieft prüfen, welche Rolle der Bund bei der Förderung von FBBE allenfalls spielen könnte. Die ständerätliche WBK hat am 14. Mai 2018 die Argumente der WBK-N geprüft und mit 6 zu 0 Stimmen bei 6 Enthaltungen beschlossen, dem Beschluss der Schwesterkommission zuzustimmen. Damit erhielt die WBK-N den Auftrag, eine Vorlage zur Umsetzung des Anliegens auszuarbeiten.

Zu Beginn der Umsetzungsarbeiten unternahm die Kommission eine Auslegeordnung zu den verschiedenen Engagements des Bundes im Bereich der Politik der frühen Kindheit. Grundlage dazu bildete eine Zusammenstellung des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV). Zudem beschloss die Kommission, die Kantone frühzeitig in die Arbeiten miteinzubeziehen, da davon auszugehen war, dass die Kantone direkt von der Umsetzung der Initiative betroffen wären. Nach einer Anhörung der Kantone im November 2018 kristallisierte sich für die Kommission jedoch kein klarer und einheitlicher Weg zur Umsetzung der Initiative heraus. Die Kommission prüfte daraufhin verschiedene Umsetzungsvarianten auf der Grundlage einer umfassenden Bestandsaufnahme durch das BSV und beschloss, die Umsetzung nicht mittels Anpassung von Artikel 4 Buchstabe a des KJFG zu realisieren, sondern im Sinne einer punktuellen Unterstützung von FBBE-Projekten. Die Unterstützung solcher Projekte sollte nach Ansicht der Kommissionsmehrheit im Sinne einer befristeten Anschubfinanzierung erfolgen. Als Beispiel diente der Kommission die aktuell befristete Unterstützung der kantonalen Programme im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik nach Artikel 26 KJFG.

Im Hinblick auf die Ausarbeitung einer Vorlage hat das BSV der Kommission an der Sitzung vom 21. Februar 2019 die laufenden Arbeiten präsentiert. Die Mehrheit war von den möglichen Varianten und Implikationen der geplanten Umsetzung – der punktuellen Förderung von FBBE-Projekten mittels Unterstützung kantonaler Programme – nicht überzeugt und identifizierte primär ein Finanzierungsproblem:

1 SR 446.1