Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/62: Pa.Iv. 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» · 16 Seiten
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sei. Der Politik der frühen Kindheit soll auch auf Bundesebene eine strategische Bedeutung zugesprochen werden.
3 Grundzüge der Vorlage
3.1 Die beantragte Neuregelung
3.1.1 Finanzierung kantonaler Programme
Mit dem Ziel, die aktuelle Fragmentierung in der Schweiz im Bereich der frühen Kindheit zu vermindern und Lücken in der Angebotslandschaft zu schliessen, entschied sich die Kommission für die Förderung von Programmen im Bereich der frühen Kindheit im Sinne einer Anschubfinanzierung zugunsten der Kantone. Dies ermöglicht die bedarfsgerechte Weiterentwicklung und Verankerung der Politik der frühen Kindheit in den dafür zuständigen Kantonen und Gemeinden.
Im KJFG besteht bereits ein entsprechendes Förderinstrument für den Aufbau und die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik (Art. 26 KJFG), das jedoch per Ende 2022 ausläuft. Die Nachfrage vonseiten der Kantone für diese Finanzhilfen ist hoch.12 Die im 2018 extern durchgeführte erste Evaluation des KJFG13 hat gezeigt, dass die bisher gewährten Finanzhilfen den Anstoss gegeben haben, die Kinder- und Jugendpolitik in den Kantonen bedarfsgerecht und nachhaltig weiterzuentwickeln.14 Zudem wurden die Förder- und Bemessungskriterien für kantonale Programme als zweckmässig bewertet. Die gezielte Unterstützung der Kantone durch den Bund hat sich somit in Bezug auf die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik als wirkungsvoll und effizient erwiesen. Die Kommission ist der Ansicht, dass Bund und Kantone an die bisherigen Erfahrungen anknüpfen sollen.
In Anlehnung an die bis Ende 2022 befristete Anschubfinanzierung des Bundes zugunsten der Kantone zum Aufbau und zur Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik beantragt die Kommission somit, dass das KJFG mit einem Förderinstrument zur Weiterentwicklung der Politik der frühen Kindheit ergänzt wird. Die Neuregelung im Sinne einer auf zehn Jahre befristeten Anschubfinanzierung erlaubt denjenigen Kantonen, die dies wünschen, mit der Unterstützung des Bundes ein strategiegebundenes Massnahmenpaket im Bereich der frühen Kindheit umzusetzen und die Thematik so in der kantonalen Politik nachhaltig zu verankern.
12 Bisher haben 19 Kantone Finanzhilfen erhalten. Bis 2022 können maximal weitere 4 Programme unterstützt werden (2020-2022).
13 Schär, Christa / Weibel, David (2018): Evaluation Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJFG. Bern.
14 Gemäss den im Rahmen des Evaluationsauftrags befragten Akteuren, welche angegeben haben ein kantonales Programm (Art. 26 KJFG) umzusetzen, haben die Programme einerseits Grundlagenarbeiten wie Strategien, Aktionspläne und Leitbilder angestossen, andererseits konnten konkrete Massnahmen zur Förderung der Vernetzung, Koordination und Zusammenarbeit innerhalb der Kantone entwickelt werden. Damit fand vielerorts eine Sensibilisierung für Kinder- und Jugendfragen und eine Stärkung der Kinder- und Jugendpolitik statt. 88 Prozent der Akteure schätzen die Entwicklung in ihrem Kanton als nachhaltig ein. 12 Prozent finden, dass es für eine Einschätzung noch zu früh ist.