Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2019/62: Pa.Iv. 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» · 16 Seiten
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Dies ermöglicht allen Kantonen, im Zusammenspiel mit den Gemeinden gezielt in denjenigen Bereichen zusätzliche Massnahmen zu ergreifen, in denen sie Lücken erkennen, und somit ein bedarfsgerechtes Angebot aufzubauen. Zudem können sie die Koordination und Vernetzung im Bereich der frühen Kindheit verbessern und damit die Angebote besser aufeinander abstimmen. Hiermit soll die Chancengerechtigkeit für alle Kinder in der Schweiz entscheidend gestärkt werden.
3.1.2 Finanzieller Rahmen
Die Erfahrungen mit der befristeten Anschubfinanzierung zugunsten der Kantone zum Aufbau und zur Weiterentwicklung ihrer Kinder- und Jugendpolitik haben gezeigt, dass die finanziell begrenzte Unterstützung des Bundes in Höhe von insgesamt rund 10 Millionen Franken massgeblich zu einer koordinierten Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz beigetragen hat. Mit vorliegendem Vorschlag soll ein zusätzlicher Kredit in Höhe von 8,45 Millionen Franken geschaffen werden. Es handelt sich dabei aus Sicht der Kommission um eine kosteneffiziente Massnahme zur besseren Verankerung der frühen Förderung in der Schweiz.
3.2 Geprüfte Alternativen
Die Kommission hat zwei weitere Stossrichtungen mit dem Ziel der nachhaltigen Verankerung von FBBE-Angeboten in der Schweiz geprüft, welche sich jedoch aus finanzieller und struktureller Sicht als nicht zielführend erwiesen haben.
In einem ersten Schritt wurde in Anlehnung an den konkreten Umsetzungsvorschlag der parlamentarischen Initiative Aebischer die Möglichkeit einer Erweiterung der Zielgruppe der Finanzhilfen im Bereich der ausserschulischen Kinder- und Jugendarbeit auf 0-4-Jährige geprüft. Nach vertieften Abklärungen hat sich gezeigt, dass bei einer Ausdehnung der Zielgruppe der Finanzhilfen auf Kinder ab Geburt der Bund nur einzelne Bereiche der FBBE fördern könnte. Die Finanzhilfen gemäss den Artikeln 7 ff. KJFG beziehen sich direkt auf die Zielgruppe Kinder und Jugendliche und schliessen deshalb Angebote, die beispielsweise die Eltern als Zielgruppe haben, aus.15 Zudem könnten lokale und somit auch kantonale und kommunale Aktivitäten nur im Rahmen von innovativen Projekten von gesamtschweizerischer Bedeutung gefördert werden. Da der jährlich vom Parlament bewilligte Kredit für diese Finanzhilfen in Höhe von rund 10 Millionen Franken regelmässig ausgeschöpft wird, ginge die Erweiterung der Zielgruppe zudem zulasten der bisher unterstützten Trägerschaften (aktuell rund 100). Deren bisherige Finanzhilfen würden entsprechend geschmälert. Die Kommission kam deshalb zum Schluss, dass eine Umsetzung der parlamentarischen Initiative auf diese Weise nicht zielführend ist.
15 Eine solche Erweiterung der Zielgruppe hätte zur Folge, dass der Bund gesamtschweizerisch oder sprachregional tätigen Trägerschaften im Bereich frühe Förderung Finanzhilfen für die Führung ihrer Strukturen und für regelmässige Aktivitäten sowie für die Aus- und Weiterbildung von ehrenamtlich tätigen Jugendlichen gewähren könnte. Zudem könnte der Bund neu sowohl Partizipationsprojekte von privaten Trägerschaften wie auch innovative Projekte von privaten Trägerschaften oder Gemeinden und Kantonen mit der Zielgruppe Kinder ab Geburt finanziell unterstützen.