Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/62: Pa.Iv. 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» · 16 Seiten

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Hintergrund dieser Initiativen bilden Erkenntnisse zu den Zusammenhängen zwischen längerfristigen Bildungs- und Entwicklungschancen von Kindern und Jugendlichen und deren sozioökonomischem Umfeld im Vorschulalter sowie zur mangelhaften Chancengerechtigkeit im Schweizer Bildungssystem. Aktuelle Studien zeigen, dass Gemeinden und Schulen vielerorts mit dem Problem konfrontiert sind, dass sich Kinder beim Kindergarten- oder Schuleintritt in der Ortssprache nur schlecht ausdrücken können oder sie motorische, soziale und kognitive Entwicklungsrückstände zeigen. Eine wichtige Rolle spielen dabei unter anderem die sozioökonomischen Verhältnisse der Familien.3 Solche Entwicklungsrückstände können Kinder in ihrem weiteren Lebens- und Bildungsverlauf häufig nicht mehr aufholen. Benachteiligte Kinder wachsen einerseits unter schwierigen Rahmenbedingungen wie finanziellen Einschränkungen, engen Wohnverhältnissen oder sozialer Isolation auf, andererseits haben ihre Eltern weniger Ressourcen zur Verfügung, um den Kindern altersgerechte Erfahrungs- und Lernmöglichkeiten sowie ein gesundheitsförderliches Umfeld zu bieten. Zahlreiche Studien belegen die Bedeutung der frühen Förderung für die körperliche, psychische und soziale Entwicklung eines Menschen, respektive die Folgen, die eine ungünstige Entwicklung für die Individuen und für die Gesellschaft hat.4

Die Kinder- und Jugendpolitik in der Schweiz ist geprägt durch die föderale Aufgabenteilung zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden. Sie ist zudem eng verbunden mit der Tätigkeit nichtstaatlicher Organisationen und privater Initiativen. Analog zu dieser Aufgabenteilung und Kompetenzordnung liegt auch die Politik der frühen Kindheit – als spezifischer Teil der Kinder- und Jugendpolitik – in erster Linie in der Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Thematisch liegt die Politik der frühen Kindheit an der Schnittstelle der Bildungs-, Sozial-, Gesundheits- und Integrationspolitik und wird somit jeweils von unterschiedlichen Ämtern oder Stellen getragen.5

Bislang sind die Strategien und Massnahmen in den Kantonen, Städten und Gemeinden im Bereich der Politik der frühen Kindheit sehr unterschiedlich ausgeprägt. Es bestehen sowohl grosse Unterschiede hinsichtlich der Angebotslandschaft als auch der Rolle, welche die Kantone in der Umsetzung wahrnehmen. Während einige Kantone die Federführung oder die Koordination für die Umsetzung von Massnahmen übernehmen, liegt in anderen Kantonen die Zuständigkeit hauptsächlich bei den Gemeinden. Auf kommunaler Ebene besteht ebenfalls eine hohe Fragmentierung. Der Bundesrat kommt in seinem Bericht

3 Stern Susanne / Schwab Cammarano Stéphanie (2018): Frühe Förderung. Orientierungshilfe für kleinere und mittlere Gemeinden. Bern: Nationales Programm gegen Armut / BSV.

4 Bundesamt für Gesundheit (2018): Gesundheitsförderung und Prävention in der frühen Kindheit. Bern.

5 Auf Bundesebene sind z.B. das Bundesamt für Gesundheit (BAG), das Bundesamt für Kultur (BAK), das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV), das Staatssekretariat für Migration (SEM) und das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) in ihren thematischen Zuständigkeiten mitverantwortlich für die Politik der frühen Kindheit. Auf interkantonaler Ebene befassen sich die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren, die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren sowie die Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren mit der Thematik.