Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2019/62: Pa.Iv. 17.412 «Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter» · 16 Seiten

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Entweder würden für eine Anschubfinanzierung zusätzliche Gelder gesprochen, ohne den konkreten Inhalt der zu finanzierenden FBBE-Projekte zu kennen, oder es würde eine kostenneutrale Umsetzung der Initiative angestrebt, welche voraussichtlich zulasten der Unterstützung aktueller Organisationen, die im Bereich der Kinder- und Jugendförderung Aktivitäten anbieten, erfolgen würde. Beide Varianten überzeugten die Kommission zu diesem Zeitpunkt nicht. Sie beschloss deshalb mit 12 zu 10 Stimmen, dem Nationalrat die Abschreibung der Initiative zu beantragen. Eine Minderheit wollte das Anliegen der Initiative weiterverfolgen und beantragte, sie nicht abzuschreiben.

An ihrer Sitzung vom 11. April – und bevor sich der Nationalrat mit der Initiative befasste – ist die Kommission auf ihren Abschreibungsbeschluss zurückgekommen. Insbesondere die positive Zwischenbilanz des Bundesrates zur Kinder- und Jugendförderung des Bundes hatte die Kommission dazu bewogen, das Thema nochmals aufzugreifen. Aus der Zwischenbilanz geht hervor, dass die gezielte Unterstützung der Kantone bisher äusserst erfolgreich war. Die Kommission nahm zur Kenntnis, dass die Kantone unter anderem dank der Anschubfinanzierung auf der Grundlage von Art. 26 KJFG ihre Kinder- und Jugendpolitik entscheidend weiterentwickeln konnten. Die finanzielle Unterstützung dieser kantonalen Programme ist befristet und läuft 2022 aus. Die Mehrheit wollte in Kenntnis dieser Evaluation an diese Erfahrungen anknüpfen und analog zur Kinder- und Jugendpolitik die Kantone bei der Weiterentwicklung einer Politik der frühen Kindheit unterstützen. Den Beschluss, die Ausarbeitung einer entsprechenden Vorlage an die Hand zu nehmen, hat sie mit 14 zu 9 Stimmen gefasst.

An der Sitzung vom 16. August 2019 hat die Kommission den Vorentwurf geprüft. Sie beschloss mit 15 zu 10 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und hiess sowohl den Gesetzesvorentwurf als auch den Vorentwurf des Bundesbeschlusses in der Gesamtabstimmung mit 15 zu 10 Stimmen gut. Eine Minderheit (Pieren, Bigler, Glauser, Gutjahr, Herzog, Keller Peter, Müri, Steinemann, Tuena, Wasserfallen Christian) beantragt, weder auf den Gesetzesentwurf noch auf den Bundesbeschluss einzutreten. Nach der Verabschiedung des erläuternden Berichts beschloss sie die Eröffnung einer Vernehmlassung.

2 Ausgangslage und Zielsetzung

2.1 Politik der frühen Kindheit: aktuelle Herausforderungen und Grundlagen

In den vergangenen Jahren haben unterschiedliche Akteure die Etablierung einer Politik der frühen Kindheit als eigenständiges Politikfeld gefordert und zahlreiche Initiativen ergriffen. Insbesondere in Bezug auf die Armutsprävention, die Integrationsförderung, die Gesundheitsförderung und Prävention sowie hinsichtlich der Vereinbarkeit von Beruf und Familie haben öffentliche und private Akteure Projekte lanciert sowie Strukturen und Angebote aufgebaut.2

2 Bundesrat (2018): Ergebnisse Nationales Programm Prävention und Bekämpfung von Armut 2014-2018. Bericht des Bundesrats zum Nationalen Programm sowie in Erfüllung der Motion 14.3890 Sozialdemokratische Fraktion vom 25.09.2014.