Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2019/84: Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) (ehemals: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBAG)) · 17 Seiten
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Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG)
1 Ausgangslage
Das Bundesgesetz über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung trat im Jahr 1951 in Kraft und erfuhr seitdem nur wenige Änderungen. Das internationale Steuerrecht ist demgegenüber einem steten Wandel unterworfen. So haben sich die Gegebenheiten beispielsweise im Bereich der Verständigungsverfahren in den letzten Jahren stark verändert. Dies hat dazu geführt, dass die bestehende gesetzliche Grundlage den heutigen Anforderungen nur noch teilweise genügt.
Ziel des StADG ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für wichtige Bereiche bei der Anwendung der internationalen Abkommen im Steuerbereich. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Durchführung der Verständigungsverfahren. Die im Projekt vorgesehenen Bestimmungen zur Entlastung von der Verrechnungssteuer sollen ebenfalls die reibungslose Durchführung der abkommensrechtlichen Vorgaben sicherstellen. Zudem werden durch die Strafbestimmungen Fehlverhalten im Rahmen der Entlastung analog zur innerstaatlichen Regelung von schweizerischen Situationen unter Strafe gestellt.
Mit diesem Gesetzgebungsprojekt soll die Anwendung der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich für alle Beteiligten (auch administrativ) erleichtert und Rechtssicherheit geschaffen werden.
2 Vernehmlassungsverfahren und Auswertung
2.1 Vernehmlassungsverfahren
Das Vernehmlassungsverfahren wurde am 13. Dezember 2019 eröffnet und dauerte bis am 27. März 2020. Zur Teilnahme wurden die Kantone, das Bundes- und das Bundesverwaltungsgericht, die in der Bundesversammlung vertretenen politischen Parteien, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft sowie die interessierten Kreise eingeladen.
Eine Stellungnahme eingereicht haben (jeweils in alphabetischer Reihenfolge):
26 Kantone: Aargau (AG), Appenzell Innerrhoden (AI), Appenzell Ausserrhoden (AR), Bern
(BE), Basel-Land (BL), Basel-Stadt (BS), Freiburg (FR), Genf (GE), Glarus (GL), Graubünden (GR), Jura (JU), Luzern (LU), Neuenburg (NE), Nidwalden (NW), Obwalden (OW), St. Gallen (SG), Schaffhausen (SH), Solothurn (SO), Schwyz (SZ), Thurgau (TG), Tessin (TI), Uri (UR), Waadt (VD), Wallis (VS), Zug (ZG), Zürich (ZH);
2 Gerichte: Bundesgericht (BGer), Bundesverwaltungsgericht (BVGer);
3 politische Parteien: FDP.Die Liberalen (FDP), Sozialdemokratische Partei der Schweiz
(SP), Schweizerische Volkspartei (SVP);
4 Dachverbände der Wirtschaft: economiesuisse, Schweizerische Bankiervereinigung
(SwissBanking), Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SGB), Schweizerischer Gewerbeverband (sgv).
5 interessierte Kreise: EXPERTsuisse, Institut für Finanzwissenschaft, Finanzrecht und
Law and Economics der Universität St. Gallen (IFF Uni St. Gallen), Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), Swiss Funds & Asset Management Association (SFAMA), SwissHoldings.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband und der Schweizerische Städteverband haben explizit auf eine Stellungnahme verzichtet.
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