Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2019/84: Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG) (ehemals: Totalrevision des Bundesgesetzes über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBAG)) · 17 Seiten

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Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die Durchführung von internationalen Abkommen im Steuerbereich (StADG)

2.2 Auswertungskonzept

Die eingegangenen Stellungnahmen werden nachfolgend nicht einzeln dargestellt, sondern es wird die grundsätzliche Haltung der Stellungnehmenden aufgezeigt. Für Einzelheiten wird auf die von der Bundeskanzlei veröffentlichten Stellungnahmen verwiesen.

3 Übersicht über die Ergebnisse der Vernehmlassung

Die Vernehmlassungsteilnehmerinnen und -teilnehmer begrüssen die Vorlage zu weiten Teilen. Eine Mehrheit bringt jedoch gleichzeitig zu unterschiedlichen Punkten einzelne Vorbehalte an.

Alle Kanton begrüssen in ihren Vernehmlassungen den Vorentwurf des StADG. Gleiches gilt für die FDK. Die Kantone SZ, GL, GE und BE machten keine, die restlichen Kantone und die FDK einzelnen Vorbehalte. Dabei stützten sich die meisten Kantone und die FDK direkt oder sinngemäss auf eine von der Schweizerischen Steuerkonferenz (SSK) erarbeitete Position. Begrüsst wird insbesondere die Einführung einer gesetzlichen Grundlage für die Umsetzung von Verständigungsverfahren, da dies die Rechtssicherheit für die steuerpflichtigen Personen und die betroffenen Behörden verbessern und auch die Qualität des Wirtschaftsstandortes Schweiz steigern werde.

Von den politischen Parteien haben drei (FDP, SP, SVP) Stellung genommen. Die FDP heisst die Vorlage im Grundsatz gut, schlägt aber einige Punkte zur Verbesserung vor. Auch die SP erklärt sich mit dem Entwurf des StADG grundsätzlich einverstanden. Sie stimmt mit dem Bundesrat überein, dass eine gesetzliche Regelung der Durchführung und Umsetzung von Verständigungsverfahren angesichts der Anzahl der Verfahren und der finanziellen Auswirkungen auf die Steuereinnahmen unumgänglich sei. Die SP verlangt aber, dass der Bundesrat ein stringentes Konzept vorlegen müsse, mit welchen Ländern die Schweiz DBA eingehen wolle und vor allem wie sie mit Ländern umzugehen gedenke, die systematisch Menschenrechte verletzen würden. Die SP macht ihre Zustimmung zum StADG auch davon abhängig, dass der Bundesrat für den Abschluss von DBA nicht nur in der MENA-Region (Nahost und Nordafrika), sondern generell an geeigneter Stelle ein stringentes Konzept und klare Regeln im Umgang mit Ländern vorlege, die die Menschen- und Grundrechte verletzten.

Die SVP unterstützt zwischenstaatliche Verständigungsverfahren, um mögliche abkommenswidrige Besteuerungen von Steuerpflichtigen zu vermeiden, führt jedoch aus, dass die stetige Weiterentwicklung des internationalen Steuerrechts der Kern des Problems sei, da einige Staaten die Regeln der Besteuerung zu ihren Gunsten verändern wollten und die Schaffung des gläsernen Bürgers forderten. Zudem übernehme die Schweiz eine heute nicht absehbare Anzahl von Standards, welche die Einführung fremden Rechts ins Landesrecht fördere. Aus diesen Gründen lehne die SVP die voranschreitende Entwicklung des internationalen Steuerrechts kategorisch ab, wobei sie Mechanismen zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger und der hiesigen Unternehmen, wie Verständigungsverfahren, durchaus unterstütze.

Der SGB erwähnt wie die SP, dass mit diesem Gesetz nicht klar geregelt sei, unter welchen Bedingungen die Schweiz DBA abschliessen möchte und wann solche Abkommen allenfalls grundsätzlich ausgeschlossen würden.

Die vier Dachverbände der Wirtschaft und die fünf interessierten Kreise erachten die vorgeschlagenen Massnahmen grundsätzlich als opportun und unterstützen die Vorlage, kritisieren teilweise jedoch einzelne Revisionspunkte. Der SGV unterstützt die Vorlage ohne Vorbehalte. SwissHoldings begrüsst die geplante Totalrevision. Verständigungsverfahren zur Beseitigung von Doppelbesteuerungen oder sonstiger abkommenswidriger Besteuerungen seien für

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