Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 48 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Herbst 2020 Erläuternder Bericht Vernehmlassung VREG
gilt eine Übergangsfrist von 1.5 Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung, und zwar für die Artikel 4 (Kennzeichnungs- und Informationspflicht), 5 (Rückgabepflicht), 6 (Rücknahmepflicht), 9 (Anforderungen an die Entsorgung) und 31 (Auditierung). Dies gibt den betroffenen Branchen eine angemessene Zeit, die notwendigen Voraussetzungen für die Einhaltung der Regelungen der VREG zu schaffen.
4.36 Artikel 36 Inkrafttreten
Die Verordnung tritt– unter Vorbehalt von den besonders geregelten Fällen in Artikel 35 – am 1. Juli 2021 in Kraft.
42/48 054.11-00049/00005/00002/S285-0786