Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 14 Seiten

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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung Leitungsverordnung

reduziert wird, im Wissen dass gemäss heutigem Stand der Technik einige Teile nicht stromschlagsicher gestaltet werden können (sprich Funkenstreckenhörner).

Das BAFU sucht zurzeit mit der Industrie nach technischen Lösungen, um eine umfassende Sanierung von gefährlichen Mastschaltern der NE5 mit verhältnismässigem Aufwand zu ermöglichen. Die Ergebnisse werden im Rahmen der Revision der Publikation «Vogelschutz an Starkstrom-Freileitungen mit Nennspannungen über 1kV» berücksichtigt.

Netzebene 3 (NE3)

In der Schweiz existieren ca. 6‘800 km Freileitungen der NE3 (36-150kV)9. Die meisten bestehenden Tragwerke der NE3 sind für Vögel bereits heute stromschlagsicher.

Tragwerke der NE3 werden von der Sanierungspflicht betroffen sein, soweit die minimalen Abstände zwischen Ausleger und Isolatoren sowie die Länge der Isolatoren hier eine Stromschlaggefahr darstellen können (s. minimale Abstände gemäss Publikation «Vogelschutz an Starkstrom-Freileitungen mit Nennspannungen über 1kV»). Dies dürfte bei einem kleinen Anteil der Tragwerke der NE3 der Fall sein. Basierend auf einer Stichprobe von insgesamt 17 km NE3 sind durchschnittlich ca. 20-25 Prozent der betroffenen 110kV-Masten nicht stromschlagsicher und somit von der Sanierungspflicht erfasst10.

Werden die minimalen Abstände nicht eingehalten, so ist kein Leitungsersatz von bestehenden Tragwerken der Netzebene 3 im Sinne des Vogelschutzes vorzunehmen. Ein Leitungsersatz wäre unverhältnismässig teuer und könnte nicht PGV-frei erfolgen. Mit der proaktiven Sanierungspflicht sind verhältnismässige Massnahmen gemeint, die zu keiner wesentlichen Veränderung des bisherigen Erscheinungsbildes der Masten führen und somit kein Plangenehmigungsverfahren auslösen. Plangenehmigungsverfahren sind zeit- und arbeitsintensiv, da weitere Aspekte geklärt werden müssen und Einsprachen möglich sind. Deshalb soll mit der Einschränkung, wonach Erd- und Kurzschlüsse «möglichst» zu vermeiden sind, sichergestellt werden, dass in den genannten Fällen zwar eine Sanierung vorgenommen wird, diese aber der Verhältnismässigkeit Rechnung trägt und nicht vollumfänglich erfolgen muss. Die Sanierung soll gemäss aktuellstem Stand der Technik umgesetzt werden.

Angestrebt wird, dass für solche Tragwerke der NE3 geeignete Isolierungsmaterialien mit der Industrie entwickelt werden, um anschliessend auch solche Tragwerke mit verhältnismässigem Aufwand stromschlagsicher gestalten zu können. Das BAFU beabsichtigt, die Branche und das ESTI bei der Suche nach geeigneten Lösungen zu unterstützen.

Bei normalen PGV-pflichtigen Projekten der NE3 (beispielweise bei Umspannungen von 50kV auf 110kV, wo aufgrund der Verlängerung der Isolatoren der Abstand zwischen Ausleger und Leiterseilen verringert wird, oder bei neuen Ersatz- und Neubauprojekten) sollen jedoch andere Rahmenbedingungen bzw. die Bestimmungen gemäss Absatz 1 («neue Anlagen») gelten. Im Rahmen solcher Projekte sollen Tragwerke auf ihrer Stromschlaggefährdung umfassend geprüft und so gestaltet werden, dass Vögel keine Erd- oder Kurschlüsse auslösen können.

9 Tätigkeitsbericht der Eidgenössische Elektrizitätskommission ElCom 2018.

10 Diese Statistik basiert auf eine kleine Stichprobe von 79 Masten aus vier Abschnitten von 110kV- Freileitungen (insgesamt ca. 17km). Dabei weisen zwei Abschnitte (insgesamt 27 Masten) keine sanierungsbedürftigen Masten auf. Die restlichen zwei Abschnitte (insgesamt 52 Masten) weisen jeweils ca. 10 sanierungsbedürftige Masten auf. 11/14 054.11-00050/00007/00001/S132-1077