Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/17: Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 · 14 Seiten
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Verordnungspaket Umwelt Frühling 2021 Erläuternder Bericht Vernehmlassung Leitungsverordnung
jedoch zu erwarten, dass die Sanierungskosten pro Mast tendenziell abnehmen, da beispielweise durch das Abschalten der Leitung mehrere Masten gleichzeitig saniert werden können.
Die Netzebenen 5 und 3 umfassen schweizweit ca. 380-400 Netzbetreiber. Wird durchschnittlich angenommen, dass die Sanierung pro Mast 3000 Franken kostet, so entstehen schweizweit Kosten von ca. 60-75 Millionen Franken für die Sanierung von 20- 25'000 Masten, welche auf 380-400 Netzbetreiber verteilt werden. Diese Schätzung beinhaltet keine Verfahrenskosten, da die Umsetzung der Vogelschutzmassnahmen PGV-frei erfolgt. Die Netzbetreiber können die Kosten für die Sanierungsmassnahmen an die Endverbraucher überwälzen. Aus Sicht der Wirtschaftlichkeit entstehen somit überschaubare Kosten für die schweizweite Umsetzung der Vogelschutzmassnahmen.
In der Schweiz beziehen die Haushalte ca. ein Drittel des Stromendverbrauchs, Industrie und Dienstleistungen ca. 60 Prozent (Gesamtenergiestatistik BFE 2019). Die Stromkosten betragen aktuell etwa 20 Rappen pro kWh. Dies ergibt Stromausgaben von ca. 3.9 Milliarden Franken im Jahr 2018 für die Haushalte. Ein durchschnittlicher Schweizer Haushalt zahlt ca. 1'000 Franken pro Jahr für Elektrizität, pro Einwohner/in betragen die Kosten ca. 450 Franken. Mit der Annahme von Sanierungskosten von 75 Millionen Franken (Schätzung des BAFU) über die Dauer von ca. 10 Jahren (2021-2030) würden pro Jahr 7.5 Millionen Franken zusätzlich auf die Haushalte verteilt. Die Stromausgaben würden um ca. 0.2 Prozent steigen. Für die Haushalte würde dies eine Zunahme um ca. 2 Franken pro Jahr bedeuten, für eine/n einzelnen/einzelne Einwohner/in ca. 1 Franken pro Jahr.
Die Erfahrungen bei erfolgten Mastsanierungen zeigen, dass Netzbetreiber die Sanierungsmassnahmen als «gute Werbung» für ihr Engagement im Rahmen der Artenförderung benutzen können. Somit wirken die Sanierungsmassnahmen positiv auf das Image von Netzbetreibern.
5.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Die Sanierung von für Vögel gefährlichen Masten leistet einen entscheidenden Beitrag zur Erhaltung von Vogelarten, welche sowohl in der Schweiz als auch international geschützt und zum Teil vom Aussterben bedroht sind.
Die Umsetzung von Vogelschutzmassnahmen hat keine Auswirkungen auf andere Umweltbereiche. Weitere Umweltinteressen sind nicht betroffen.
14/14 054.11-00050/00007/00001/S132-1077