Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/19: Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2021 · 15 Seiten
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Erläuternder Bericht zu verschiedenen Verordnungsrevisionen
3. Revision der Energieeffizienzverordnung
3.1 Grundzüge der Vorlage
Bei der Revision der Energieeffizienzverordnung vom 1. November 2017 (EnEV; SR 730.02) steht die Kennzeichnung von Reifen im Zentrum. Es werden Anpassungen bei den Vorschriften zu den Angaben der Treibstoffeffizienzklasse und weiterer Eigenschaften von Reifen vorgenommen. Diese Änderungen ergeben sich aufgrund der Anpassung der entsprechenden EU-Verordnung und sind vorbehaltlich der Annahme dieser neuen Vorschriften durch den EU-Rat und das EU-Parlament. Die momentan vorliegende EnEV-Version basiert auf der Verordnungsentwurfsversion der EU vom 27. Februar 2020 (Standpunkt des Rates in erster Lesung im Hinblick auf den Erlass einer Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Kennzeichnung von Reifen in Bezug auf die Kraftstoffeffizienz und andere Parameter, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1369 und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1222/2009 – vom Rat am 25. Februar 2020 angenommen) und wird im Laufe des weiteren Rechtsetzungsverfahrens aktualisiert. Das Europäische Parlament muss den Verordnungstext noch genehmigen. Dies ist jedoch eine Formalität, da sich die Institutionen während des Trilogs am 13. November 2019 über den Inhalt der Verordnung geeinigt haben.
Die Reifenetikette ist EU-weit identisch und die Schweiz passt ihr Recht an dasjenige der EU an. Ziel der Reifenetikette ist es, die Energieeffizienz zu steigern, die Lärmbelastung durch den Verkehr zu verringern und die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Dies soll erreicht werden, indem Verbraucher transparente Informationen zur Treibstoffeffizienz, Sicherheit und zum Rollgeräusch der angebotenen Reifen erhalten und diese beim Kaufentscheid berücksichtigen können.
Die neuen EU-Vorschriften ersetzen die bisherigen Verordnungen und enthalten eine Reihe wichtiger Änderungen:
• Neugestaltung der Reifenetikette
• Verbesserung der Sichtbarkeit der Kennzeichnung
• Streichung der schlechtesten Treibstoffeffizienzklassen F und G
• Ausweitung der Vorschrift auf Reifen der Klasse C3 für schwere Nutzfahrzeuge
Darüber hinaus wurden auch runderneuerte Reifen in den Anwendungsbereich der EU-Verordnung aufgenommen. Runderneuerte Reifen sind ein wichtiger Teil des Reifenmarktes für schwere Nutzfahrzeuge. Die Runderneuerung erhöht die Lebensdauer der Reifen und trägt zu den Zielen der Kreislaufwirtschaft wie z.B. der Verringerung der Abfallmenge bei. Die Anwendung von Kennzeichnungspflichten bei diesen Reifen kann zu erheblichen Energieeinsparungen führen. Die neuen Vorschriften für runderneuerte Reifen gelten in der EU, sobald eine geeignete Prüfmethode entwickelt worden ist.
Wenn dies soweit ist, wird der Bundesrat die entsprechenden Vorschriften mittels erneuter Verordnungsrevision übernehmen.
Zudem gibt es in der neuen EU-Verordnung Kompetenzdelegationen über die Aufnahme von Parametern für die Laufleistung und den Abrieb, sobald auch hier geeignete Prüfmethoden zur Verfügung stehen. Dies soll dazu beitragen, dass sich die Menge Mikroplastik, die aufgrund des Abriebs von Reifen in die Umwelt gelangt, verringern wird. Auch für diesen Bereich wird der Bundesrat die Verordnung zu gegebener Zeit anpassen.
3.1.1 Gestaltung der Reifenetikette
Die Gestaltung der Reifenetikette wurde aktualisiert und soll sicherstellen, dass Verbraucher die relevanten Informationen über die Treibstoffeffizienz, die Sicherheit und das Rollgeräusch erhalten und beim Kauf neuer Reifen eine kostenwirksame und umweltfreundliche Kaufentscheidung treffen können. Die Klassifizierung in den drei Bereichen wird wie folgt dargestellt: