Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/19: Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2021 · 15 Seiten
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Erläuternder Bericht zu verschiedenen Verordnungsrevisionen
3.2 Finanzielle, personelle und weitere Auswirkungen auf Bund, Kantone und Gemeinden
Durch die Revision des Anhangs 4.2 EnEV ergibt sich für den Bund kein Zusatzaufwand für den Vollzug. Der Vollzug wird im gleichen Rahmen wie bisher weitergeführt. Aufgrund des Verweises bzw. der Verlinkung auf die EU-Datenbank wird geprüft, ob zukünftig auf die Aktualisierung der Schweizer Reifenliste verzichtet werden kann. Dadurch würden geringfügige Kosten eingespart. Auch für die Kantone und Gemeinden entsteht durch die Revision kein zusätzlicher Aufwand.
3.3 Auswirkungen auf Wirtschaft, Umwelt und Gesellschaft
Aufgrund der Revision ergibt sich für die Wirtschaft ein zusätzlicher Aufwand bei der Umsetzung der neuen Vorschriften. Dies beinhaltet die Anpassung des technischen Werbematerials sowie die Bereitstellung des Produktdatenblattes und der Internetseiten, auf denen Reifen zum Verkauf angeboten werden. Die Angaben zu Treibstoffeffizienz, Nasshaftungseigenschaft und Rollgeräusch helfen Informationsdefizite abzubauen. Käufer von neuen Reifen profitieren von erhöhter Transparenz. Die Reifenetikette ermöglicht es ihnen, einen gezielteren Kaufentscheid zu treffen. Dies mit positiven Auswirkungen auf Umwelt (Reduzierung Verbrauch) und Gesellschaft (Reduzierung Lärm und Erhöhung der Fahrsicherheit).
3.4 Verhältnis zum europäischen Recht
Mit der vorliegenden Revision des Anhangs 4.2 EnEV wird das Schweizer Recht an die Vorschriften der neuen EU-Verordnung EU 2020/XXX angepasst.