Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/19: Verordnungsänderungen im Bereich des BFE mit Inkrafttreten Anfang 2021 · 15 Seiten
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Erläuternder Bericht zu verschiedenen Verordnungsrevisionen
• Treibstoffeffizienz: Skala mit den Treibstoffeffizienzklassen A bis E
• Sicherheit: Skala mit Nasshaftungseigenschaft A bis E
• Rollgeräusch: Angabe des dB-Werts und einer Klassifizierung A bis C
Bei Reifen, die speziell für die Nutzung bei extremen Schnee- und Eisverhältnissen entwickelt wurden, werden neu auf der Reifenetikette zusätzlich Symbole für Schnee- und Eishaftung angezeigt, wenn diese Reifen die folgenden Mindestkennwerte einhalten:
• Schneehaftung: gemäss UNECE-Regelung Nr. 117
• Eishaftung: gemäss ISO-Norm 19447 (sobald diese Norm formal angenommen wurde)
3.1.2 Verbesserung der Sichtbarkeit
Zunehmend treffen Endnutzer Reifenkaufentscheidungen bereits vor der Ankunft der Reifen in der Verkaufsstelle oder sie kaufen Reifen im Versandhandel oder im Internet. Um zu gewährleisten, dass auch diese Endnutzer auf der Grundlage harmonisierter Informationen zu Treibstoffeffizienz, Nasshaftungseigenschaften und externem Rollgeräusch eine sachkundige Kaufentscheidung treffen können, muss die Reifenkennzeichnung weiterhin in allen technischen Werbematerialien und in visuellem Werbematerial angezeigt werden. Die Vorschriften zu den Angaben im Internet wurden neu noch expliziter in die EU-Verordnung aufgenommen.
Neu sind Hersteller verpflichtet, ein Produktdatenblatt für die Reifen zu erstellen. Dabei handelt es sich um ein Standarddokument, das die wichtigsten Informationen zu den jeweiligen Reifen enthält. Das Produktdatenblatt ergänzt die Kennzeichnung mittels Reifenetikette und muss dem Kunden bereitgestellt werden. Werden Reifen via Internet angeboten, muss sichergestellt werden, dass die Kennzeichnung der Reifen in der Nähe des Preises angezeigt wird und das Produktdatenblatt abgerufen werden kann.
Um die Überwachung der Einhaltung zu erleichtern, den Endnutzern ein hilfreiches Instrument bereitzustellen und den Händlern eine weitere Möglichkeit zur Beschaffung von Produktdatenblättern zu bieten, sollen Reifen in die mit der Verordnung (EU) 2017/1369 eingeführte Produktdatenbank aufgenommen werden. Die für die Endnutzer und Händler relevanten Informationen werden im öffentlichen Teil der Produktdatenbank öffentlich zugänglich gemacht. Durch nutzerorientierte Instrumente, etwa einen dynamischen Quick-Response-Code (QR-Code) auf der gedruckten Etikette, soll ein einfacher Direktzugang zum öffentlichen Teil der Produktdatenbank ermöglicht werden.
3.1.3 Streichung von Treibstoffeffizienzklassen
Die Skalen zur Klassifizierung der Treibstoffeffizienz und der Nasshaftungseigenschaft sind wichtige Elemente der Reifenetiketten. Die farbige Darstellung ist bereits von anderen Anwendungen bekannt und bei den Verbrauchern geläufig. Durch die Streichung der nicht mehr verwendeten Treibstoffeffizienzklassen F und G wird die Skala klarer, die Verzerrung durch nicht mehr angebotene Klassen wird dadurch behoben.
3.1.4 Ausweitung des Anwendungsbereichs
Die Kennzeichnung der Reifen war bisher für Personenwagen (Klasse C1) sowie für leichte Nutzfahrzeuge (Klasse C2) vorgeschrieben. Die schweren Nutzfahrzeuge (Klasse C3) waren bis anhin von der Vorschrift ausgenommen. Reifen der Klasse C3 weisen gegenüber Reifen der Klassen C1 und C2 einen höheren Kraftstoffverbrauch und eine höhere jährliche Laufleistung auf. Die Aufnahme der Reifen der Klasse C3 in den Geltungsbereich der Verordnung könnte einen erheblichen Beitrag zur Verringerung des Kraftstoffverbrauchs und der Treibhausgasemissionen schwerer Nutzfahrzeuge leisten. Daher sollen Reifen der Klasse C3 neu auch in den Anwendungsbereich dieser Verordnung aufgenommen werden.