Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/43: Teilrevision des Strassenverkehrsgesetzes, des Ordnungsbussengesetzes und von acht Verordnungen · 65 Seiten
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ihrem Recht zur freien Bewegung nicht eingeschränkt werden und die Ver-
antwortlichkeit soll nicht von den Fahrzeuglenkenden auf die Zufussgehen-
den verschoben werden.
105.22 Passus "keine Beeinträchtigung der Verkehrssicherheit" ist zu pauschal LRS, AefU und soll detaillierter ausgearbeitet werden (zwingend für dauerhafte Ein-
führung automatisierter Fahrzeuge ohne verantwortliche Fahrzeugführer).
105.23 Zugriff auf Fahrzeugdaten soll nur mit Zustimmung des Fahrzeughalters SVP oder auf richterliche Anweisung möglich sein.
105.24 Im Sinne der Rechtssicherheit soll definiert werden, wann die "Integrität VD und Zuverlässigkeit" externer Daten gewährleistet ist (für Datenintegrität
braucht es gültige Vorgaben im Bereich Normen etc., eventuell Zertifizie-
rung im Sinne von Artikel 11 des Datenschutzgesetzes).
Anmerkungen und Anträge
105.30 Verletzliche Verkehrsteilnehmer (Kinder, sinnes- oder bewegungseinge- FussverkehrSchweiz, BFU schränkte Menschen, ältere Personen) sollen vor potenziellen Gefahren
durch automatisierte Fahrzeuge im Mischverkehr geschützt und deren An-
sprüche im vollen Umfang berücksichtigt werden.
105.40 Antrag Art. 25a Abs. 4 E-SVG (anpassen): «... und dass die Automatisie- TPF rungssysteme die von ihnen benötigten Daten nur dann bearbeiten kön-
nen, wenn deren Zuverlässigkeit und Integrität gewährleistet ist.»
105.41 Antrag Art. 25a Abs. 4 E-SVG (anpassen): Der Begriff "Richtigkeit" ist ein BE, Privatim datenschutzrechtlicher Begriff (vgl. Art. 5 DSG) und dem Begriff "Zuverläs-
sigkeit" vorzuziehen.
Fahrmodusspeicher (Frage 6) Sind Sie mit den in Artikel 25b genannten Rahmenbedingungen (Fahrmodusspeicher) für die in Artikel 25a Absatz 2 und 3 vorgeschlagenen bundesrätlichen Kompetenzen einverstanden? (Art. 25b E-SVG) Beurteilung, Bemerkungen und Anträge
Zustimmung
BE, UR, GL, FR, SO, BL, SH, AR, AI, SG, AG, TI, VD, VS, NE, GE, JU, CVP, FDP, GLP, SPS, SAB, SSV, Economiesuisse, SGB, SGV, ASA, ACS, IG-WAB, SFV, TCS, VFAS, ASTAG, LRS, SVI, DriveSwitzerland, LITRA, VöV, Velosuisse, AlpenInitiative, VCS, BFU, RoadCross, VfV, CargoForum, EspaceMobilité, Swisscofel, GastroSuisse, Greenpeace, Klima-Allianz, Klimaschutz, Klimastreik, PUSCH, SES, WWF, SVV, StadtLuzern, FREC, KBAV, FER, FZL, CDS, Kyburz, M, M-Luzern, M-NE-FR, M-Ostschweiz, M-Suhr, M-Zürich, swisscombi, Post, PostAuto, TPF, TPG, Vitelli
106.10 Für zuverlässige Antworten im Ereignisfall sollen weitere Daten aufgezeich- SH, SG, NE, SPS, VöV, net werden (Zugang zu bereits erhobenen Daten gewährleisten, Rück- AlpenInitiative, VCS, BFU, schlüsse zu Funktionsweise des Automatisierungssystems, Systemkon- VfV, Greenpeace, Klimatrolle durch Fahrzeugführer-/in oder automatisches System). Allianz, Klimaschutz, Klimastreik, PUSCH, SES, WWF, Post, PostAuto
106.11 Rahmenbedingungen für Datenzugang durch Vollzugsbehörden, Strafver- BE, UR, FR, BL, SH, AR, folgungsbehörden und Dritte sowie Datenqualität und Datenaufbewah- SG, AG, BFU, PostAuto rungszeit sollen auf Gesetzesstufe definiert werden (eingeschränkte Daten-
verwendung führt zu Privilegierung gegenüber anderen Delikten) und die
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