Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/63: 17.448 n Pa.Iv. Feller. Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht · 14 Seiten

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schaftlichen Nutzens der Arbeit der betroffenen Organisationen akzeptierbar. Die Minderheit ist zudem der Ansicht, dass das Argument der Wettbewerbsverzerrungen zu relativieren sei: Die Gastgewerbebranche werde nur am Rande konkurrenziert, da diese Organisationen nur wenige gastgewerbliche Leistungen erbringen.

5 Auswirkungen

5.1 Auswirkungen auf die betroffenen Vereine und gemeinnützigen Institutionen

5.1.1 Anzahl Steuerpflichtige

Es ist nicht möglich, die Auswirkungen auf Sport- und Kulturvereine auf der einen und auf gemeinnützige Institutionen auf der anderen Seite separat auszuweisen. Die nachstehende Tabelle gibt für die Jahre 2015 und 2016 Auskunft, wie viele Organisationen bei der geltenden Umsatzlimite von 150 000 Franken steuerpflichtig waren und wie viele bei einer Erhöhung der Umsatzlimite auf 200 000 bzw. 300 000 Franken neu von der Steuerpflicht befreit würden.

150 000 CHF * 200 000 CHF 300 000 CHF Anzahl Steuer- Neu be- Anteil Neu befreit Anteil pflichtige freit insgesamt insgesamt

Total 828 106 13 % 281 34 %

Quelle: Schätzung ESTV auf Basis der Steuerperioden 2015 und 2016

* Ohne die Vereine und gemeinnützigen Institutionen, die weniger als 150 000 Franken Umsatz aus steuerbaren Leistungen erzielen und freiwillig im Mehrwertsteuerregister eingetragen sind (s. Kap. 2.1.3).

Die nachstehende Tabelle zeigt, wie sich die Steuerpflichtigen auf die Branchen verteilen.

150 000 CHF * 200 000 CHF 300 000 CHF

Auf Bran- Auf Bran- Auf Bran-Anzahl pro che entfal- Anzahl pro che entfal- Anzahl pro che entfal-

Branche lender Branche lender Branche lender Anteil Anteil Anteil Sport

304 37 % 45 42 % 121 43 %

Vereinigungen und Organisationen**

243 29 % 41 39 % 98 35 %

Kultur

102 12 % 11 10 % 33 12 %