Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/63: 17.448 n Pa.Iv. Feller. Sport- und Kulturvereine. Anheben der Umsatzgrenze für die Befreiung von der Mehrwertsteuerpflicht · 14 Seiten

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5.2 Auswirkungen auf den Bund

5.2.1 Finanzielle Auswirkungen

Die verfügbaren Daten erlauben nur eine sehr grobe Schätzung der Auswirkungen. Eine Erhöhung der Umsatzlimite für die Steuerpflicht auf 200 000 Franken Umsatz hätte jährliche Mindereinnahmen von rund einer Million Franken zur Folge. Bei einer Erhöhung der Umsatzlimite auf 300 000 Franken würden sich die jährlichen Mindereinnahmen auf rund drei Millionen Franken belaufen.

5.2.2 Personelle Auswirkungen

Die personellen Auswirkungen sind bei beiden Varianten vernachlässigbar.

5.3 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Erhöhung der Umsatzlimite für die Steuerpflicht hat keine Auswirkungen auf die Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete.

5.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Wettbewerbsverzerrungen, die bereits im bestehenden Recht existieren (s. Kap. 2.1.4), werden durch die Erhöhung der Umsatzlimite für die Steuerpflicht auf 200 000 Franken vergrössert. Dieser Effekt ist allerdings beschränkt, da die Limite nur mässig erhöht wird. Angesichts des gesellschaftlichen Nutzens der Arbeit der Sport- und Kulturvereine und der gemeinnützigen Institutionen ist diese Zunahme der Wettbewerbsverzerrungen nach Ansicht der Kommission vertretbar.

Für die Mehrheit der Kommission ginge eine Anhebung der Umsatzlimite auf 300 000 Franken zu weit, da dadurch deutlich stärkere Wettbewerbsverzerrungen verursacht würden.

6 Rechtliche Aspekte

6.1 Verfassungsmässigkeit

Die Vorlage stützt sich auf Artikel 130 Bundesverfassung (BV8), der dem Bund die Kompetenz einräumt, eine Mehrwertsteuer zu erheben. Bei der Ausgestaltung der Steuern muss der Gesetzgeber, soweit die Art der Steuer es zulässt, insbesondere die

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