Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/69: Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen) · 21 Seiten
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Vernehmlassung: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des Moratoriums Ergebnisbericht
Der SNF merkt an, dass die NgV eine Chance für eine nachhaltigere Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit darstellen können und dass durch das Moratorium die Volkswirtschaft und der Forschungsstandorts Schweiz beeinträchtigt werden könnten.
Stiftung Gen Suisse erachtet das vorhandene Wissen für die Risikobeurteilung und Folgenabschätzung sowie die geltende Regulierung als ausreichend. Sie sehen GVO als einen potentiellen Mehrwert am Markt und als Chancen für eine nachhaltigere Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit. Sie befürchten eine Beeinträchtigung der Volkswirtschaft und des Forschungsstandorts Schweiz durch das Moratorium. Die Forschung in diesem Bereich soll gefördert werden. Sie fordern eine Risiko-basierte Regulierung für NgV und einen Paradigmenwechsel weg von der heutigen Prozess- und Produkt-orientierten Regulierung hin zu einer Produkt-orientierten Regulierung. Für den Fall einer Verlängerung fordert die Stiftung Gen Suisse wie auch Swissuniversities, dass Indikatoren und Ziele für ein Ende des Moratoriums formuliert werden.
2.3.4.9 Stellungnahmen der weiteren Kreise
Von den fünf Stellungnehmenden dieser Gruppe unterstützen drei Organisationen die Verlängerung (Anthrosana, Freikirchen.ch, SAB), zwei verzichteten auf eine Stellungnahme (Schweizerischer Städteverband, Schweizerischer Gemeindeverband). SAB und Anthrosana verlangen eine Moratoriumsverlängerung von acht Jahren oder unbefristet.
SAB begründet die Befürwortung mit der GVO-Freiheit als Qualitätsstrategie für die Schweiz und als Konsumentenbedürfnis.
Anthrosana gibt den Mangel an Wissen für die Risikobeurteilung und die Folgenabschätzung als Grund an. Sie fordern zudem die Klärung der offenen Fragen zu NgV, Lösungen zur Gewährleistung von Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette (inkl. Kennzeichnung und Gewährleistung der Wahlfreiheit), Lösungen für die Nachweisbarkeit von NgV,
keine Differenzierung bei der Regulierung für NgV, Förderung alternativer Forschungsbereiche und Technologien, das Durchsetzen des Verbots von GV Tieren und die Anpassung von Artikel 37a GTG dahingehend, dass dem Bundesrat ein Mandat gegeben werden soll, die nötigen Ausführungsbestimmungen für die Koexistenz zu erlassen.
Freikirchen.ch ist generell mit der Argumentation gemäss Erläuterndem Bericht einverstanden.
2.4 Zusammenfassung und Hauptbotschaften
Der Vorschlag, durch Änderung des Artikel 37a GTG das Moratorium zu verlängern, findet breite Unterstützung. Zu beachten ist dabei, dass die Mehrheit der Befragten zusätzlich Kommentare, Vorschläge oder Anträge für die Zeit während der vorgeschlagenen Moratoriumsverlängerung abgegeben hat.
Die Frage nach dem Status der NgV ist nicht Gegenstand des Vorschlags. Allerdings ist im Erläuternden Bericht als Teil der Argumentation für die Moratoriumsverlängerung festgehalten, dass die NgV unter das GTG fallen. Zahlreiche Vernehmlassende erwähnten diese Verfahren und fordern eine explizitere Klärung des rechtlichen Status oder sind nicht mit dieser Einstufung einverstanden. Demgegenüber begrüssen aber auch viele Vernehmlassende,
dass die NgV generell GVO gleichgestellt sind.
Für fast die Hälfte der Vernehmlassenden bieten insbesondere die NgV Chancen für eine nachhaltigere Landwirtschaft, raschere Anpassungen an den Klimawandel und Ernährungssicherheit. Gewisse Befürworter des Moratoriums unterstützen eine Abkehr von der aktuellen Agrarpolitik hin zur Agrarökologie und einer weniger technologieorientierten Landwirtschaft. Generell ist die Forderung nach einer stärkeren Unterstützung der Züchtung häufig, auch wenn sich die Vorstellungen bezüglich anzuwendender Züchtungstechniken unterscheiden. Weiter verweisen Stellungnehmende auf das mangelnde Interesse an GVO bei den Konsumentinnen und Konsumenten und auf die Wettbewerbsvorteile einer Qualitätsstrategie ohne
16/21 BAFU-D-C8613401/1321