Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/69: Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen) · 21 Seiten
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Vernehmlassung: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des Moratoriums Ergebnisbericht
heutigen Prozess- und Produkt-orientierten Regulierung hin zu einer Produkt-orientierten Regulierung.
2.3.4.8 Stellungnahmen der Forschungsorganisationen
Von den acht Organisationen dieser Gruppe unterstützen drei die vorgeschlagene Verlängerung (Critical Scientists, ETH Rat, FiBL) und zwei lehnen sie ab (Agroscope, Stiftung Gen Suisse). Zwei erachten die Verlängerung als politische Entscheidung, äussern sich aber kritisch zur Argumentation des Bundesrats (Akademien der Wissenschaften Schweiz,
Swissuniversities), eine Stellungnahme ist neutral (SNF).
Agroscope, Swissuniversities und die Akademien der Wissenschaften Schweiz argumentieren, dass ausreichend Wissen für die Risikobeurteilung und Folgenabschätzung vorhanden sei und die Gentechnik Chancen für eine nachhaltigere Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit bieten könne. Gemäss Agroscope und Swissuniversities beeinträchtige das Moratorium die Volkswirtschaft und den Forschungsstandort Schweiz. Zudem sei es wichtig, eine von der EU unabhängige Entscheidung zu treffen. Agroscope und Swissuniversities fordern eine stärkere Förderung der Forschung in diesem Bereich und die Akademien der Wissenschaften Schweiz die Entwicklung von Lösungen für den Nachweis von NgV und für die Gewährleistung von Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette (inkl. Kennzeichnung und Gewährleistung der Wahlfreiheit). Weiter fordern sie die Ausarbeitung einer Risikobasierten Regulierung für NgV und einen Paradigmenwechsel weg von der heutigen Prozess- und Produkt-orientierten Regulierung hin zu einer Produkt-orientierten Regulierung.
Agroscope wünscht, dass im Rahmen der vorgeschlagenen Gesetzesänderung auch Artikel 113 Abs. 1 und Artikel 118 LwG angepasst, damit u.a. ein entsprechendes Kompetenzzentrum gefördert werden kann, und dass KMU-Züchter technologisch unterstützt werden. Die Akademien der Wissenschaften Schweiz anerkennen aber die GVO-Freiheit als ein Konsumentenbedürfnis und wünschen eine Förderung der gesellschaftlichen Diskussion.
Die Critical Scientists erachten das Wissen für die Risikobeurteilung und Folgenabschätzung als ungenügend und das Potential für einen Beitrag der Gentechnik für eine nachhaltige Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit als nicht vorhanden. Sie wollen, dass weniger öffentliche Mittel in diesen Forschungsbereich und stattdessen in die Förderung alternativer Forschungsbereiche und Technologien fliessen. Weiter fordern sie die Entwicklung von Lösungen für die Nachweisbarkeit von und die Klärung offener Fragen zu NgV. Eine Differenzierung bei der Regulierung für NgV lehnen sie ab.
Für den ETH-Rat ist aus rein wissenschaftlicher Sicht zu den neuen gentechnischen Verfahren vieles bereits bekannt. Die Verlängerung des Moratoriums ermögliche es aber, die Verfahren und ihre Auswirkungen noch besser einzuschätzen und insbesondere die gesellschaftliche Diskussion dazu zu fördern. Während der Verlängerung sollen zukunftstaugliche Lösungen gesucht werden, die den Forschungsplatz Schweiz nicht beeinträchtigen.
Das FiBL argumentiert, dass das Wissen für die Risikobeurteilung und Folgenabschätzung und die Ausführungsbestimmungen für die Koexistenz nicht ausreichend seien. Zudem sollen die Entwicklungen in der EU abgewartet werden. Sie sehen GVO-frei als Konsumentenbedürfnis und als Qualitätsstrategie für die Schweiz. Dennoch sieht das FiBL bei den NgV auch Chancen für eine nachhaltigere Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit. Die Forschung in diesem Bereich, aber auch alternative Forschungsbereiche und Technologien sollen gefördert werden. Sie fordern die Entwicklung von Lösungen für die Nachweisbarkeit von NgV und zur Gewährleistung von Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette (inkl. Kennzeichnung und Gewährleistung der Wahlfreiheit) und die Klärung des rechtlichen Status von und offener Fragen zu NgV. Sie sprechen sich gegen eine Produkt-orientierte Regulierung aus. Das FiBL merkt zudem an, dass Artikel 37a GTG so formuliert werden sollte, dass alle potenziell in der Landwirtschaft eingesetzten Organismen unter das Moratorium fallen.
15/21 BAFU-D-C8613401/1321