Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/69: Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen) · 21 Seiten
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Vernehmlassung: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des Moratoriums Ergebnisbericht
AIHK, Bayer, economiesuisse, FER, Handelskammer beider Basel, scienceindustries,
Syngenta und die Zürcher Handelskammer lehnen die Moratoriumsverlängerung ab. Sie betonen die Chancen der Gentechnik für einen nachhaltigere Schweizer Landwirtschaft und/oder die Ernährungssicherheit und befürchten eine Beeinträchtigung der Volkswirtschaft und des Forschungsstandorts Schweiz. Das Centre Patronal und economiesuisse sehen einen potentiellen Mehrwert von GVO am Markt.
AIHK, economiesuisse, FER und die Zürcher Handelskammer erachten die aktuelle Regulierung als ausreichend für eine Koexistenz. Für scienceindustries braucht es hingegen zusätzliche Ausführungsbestimmungen. Bayer und Syngenta betonen, dass ausreichendes Wissen für die Risikobeurteilung und Abschätzung der Folgen vorhanden sei.
AIHK, economiesuisse, die Handelskammer beider Basel, scienceindustries und die Zürcher Handelskammer fordern die Ausarbeitung einer risikobasierten Regulierung für NgV; während CVCI und Innosuisse eine Klärung des rechtlichen Status und der offenen Fragen zu NgV verlangen. Innosuisse und scienceindustries fordern ausserdem die Entwicklung von Lösungen für die Nachweisbarkeit von NgV. Innosuisse und die Zürcher Handelskammer möchten zudem, dass Lösungen zur Gewährleistung von Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette (inkl. Kennzeichnung und Gewährleistung der Wahlfreiheit) erarbeitet werden.
AIHK, Centre Patronal, CVCI und economiesuisse möchten die Forschungsförderung in diesem Bereich erhöht sehen.
Bayer, scienceindustries und Syngenta fordern einen Paradigmenwechsel weg von der heutigen Prozess- und Produkt-orientierten Regulierung hin zu einer ausschliesslich Produkt-orientierten Regulierung.
Economiesuisse und die Handelskammer beider Basel wünschen eine stärkere Förderung der gesellschaftliche Diskussion.
Innosuisse verweist darauf, die Empfehlungen der TA-SWISS zum Genome Editing zu berücksichtigen.
2.3.4.5 Stellungnahmen der Organisationen aus dem Bereich der Lebensmittelpro-
duktion und -bearbeitung, des Detailhandels und der Konsumenten
Von den 14 Vernehmlassenden aus dieser Gruppe unterstützen zwölf die Verlängerung.
FIAL fordert, dass NgV nicht unter das Moratorium fallen und der SGV lehnt die vorgeschlagene Moratoriumsverlängerung ab.
FRC, SCM, SFF, SMP, die Stiftung Konsumentenschutz und ZMP befürworten die Verlängerung, weil GVO-frei einem Konsumentenbedürfnis entspreche. FRC, Proviande, Konsumentenverband und Stiftung Konsumentenschutz möchte eine Moratoriumsverlängerung für acht Jahre oder unbefristet. Für Coop, FRC, Konsumentenverband, SBC und die Stiftung Konsumentenschutz ist das Wissen für die Risikobeurteilung und Abschätzung der Folgen noch ungenügend, ausserdem gäbe es momentan keine geeigneten Produkte für die Schweiz (Stiftung Konsumentenschutz). Proviande, SCM, SMP und ZMP argumentieren mit GVO-frei als Qualitätsstrategie für die Schweiz.
Für FRC und den Konsumentenverband braucht es eine Verlängerung des Moratoriums, weil die Ausführungsbestimmungen für die Koexistenz mangelhaft sind.
FIAL und IG Detailhandel wollen die Entscheidungen in der EU abwarten. Coop befürchtet hingegen Handelsschwierigkeiten, wenn bei der Klärung offener Fragen zum Geltungsbereich des GTG abgewartet wird.
Coop, FIAL, IG Detailhandel, SFF und SGV weisen auf die Chancen der NgV für eine nachhaltigere Schweizer Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit hin und FIAL sieht einen potentiellen Mehrwert von GVO auf dem Markt .Im Falle einer Verlängerung spricht sich SGV wie die FIAL für eine Ausnahme gewisser NgV vom Moratorium aus.
12/21 BAFU-D-C8613401/1321