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Vernehmlassung 2020/69: Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen) · 21 Seiten

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Vernehmlassung: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des Moratoriums Ergebnisbericht

wirtschaft und Lebensmittelproduktion und stattdessen einer Förderung alternativer Forschungsbereiche, Technologien, Züchtungsmethoden und Landwirtschaftssysteme (34),

über eine Differenzierung bei den gentechnischen Verfahren und den damit hergestellten Produkten (33), bis zu einem Paradigmenwechsel bei der Gentechnikregulierung hin zu einer Beurteilung der Produkte unabhängig vom Verfahren (11). Aus den geäusserten Meinungen lässt sich, abgesehen von der Moratoriumsverlängerung, kein Konsens erkennen. 49 Vernehmlassende nennen diese Techniken eine Chance für die Zukunft, um Herausforderungen wie Klimawandel, Nachhaltigkeitsziele oder Ernährungssicherheit zu begegnen.

2.3.2 Generelle Haltung zur Verlängerung des Moratoriums

Von den 95 Stellungnehmenden, welche die vorgeschlagene Moratoriumsverlängerung unterstützen, sprechen sich 68 für die vorgeschlagene Moratoriumsverlängerung bis zum 31. Dezember 2025 aus, 29 beantragen eine Verlängerung um mehr als vier Jahre (acht Jahre oder unbefristet). Zusätzlich sprechen sich drei Vernehmlassende für eine Verlängerung nur für «klassische» GVO aus, während NgV vom Moratorium ausgenommen werden sollen.

21 Organisationen schlagen vor, dass Artikel 37a GTG analog zur Fassung vom 1.6.2014 mit folgendem Auftrag ergänzt werden soll: "Der Bundesrat erlässt bis zu diesem Zeitpunkt die nötigen Ausführungsbestimmungen“2.

2.3.3 Anträge ausserhalb der Vorlage / Weitere Vorschläge und Bemerkungen

Die folgenden Themen, die sich nicht auf den Artikel 37a GTG zur Verlängerung des Moratoriums beziehen, wurden von den Vernehmlassenden eingebracht:

Entwicklung von Nachweismethoden für NgV (47), Garantie der Wahlfreiheit (Kennzeichnung) entlang der ganzen Wertschöpfungskette (43), Förderung der Forschung (32), Förderung der gesellschaftlichen Diskussion (23) und ein klares Bekenntnis zum Verbot von GV-Tieren (20).

Zudem enthalten verschiedene Stellungnahmen nennenswerte Einzelmeldungen. So weist das FiBL darauf hin, dass das Moratorium gemäss Wortlaut nur für gentechnisch veränderte Pflanzen und Pflanzenteile, gentechnisch verändertes Saatgut und anderes pflanzliches Vermehrungsmaterial sowie gentechnisch veränderte Tiere gilt. Es fordert, dass der Geltungsbereich auf andere potentiell in der Landwirtschaft eingesetzte Organismen ausgedehnt werden sollte (bspw. Mikroorganismen für die Schädlingsbekämpfung). Swissuniversities fordert,

dass im Falle einer Verlängerung klare Ziele und Indikatoren für eine Aufhebung des Moratoriums formuliert werden. Mehrere Kantone fordern ein Nationales Forschungsprogramm (NFP) zur Erforschung von Nutzen und Risiken der NgV, analog zum NFP 593.

2.3.4 Auswertung der Stellungnahmen pro Stakeholder-Gruppe

Die Auswertung der Positionen zur Moratoriumsverlängerung innerhalb der Stakeholder-Gruppen zeigt, dass der Vorschlag in allen Gruppen mit Ausnahme der Forschungs- und Wirtschafts- und weiteren Branchenorganisationen auf Zustimmung stösst (Abb. 4).

3 NFP 59 "Nutzen und Risiken der Freisetzung genetisch veränderter Pflanzen" 7/21 BAFU-D-C8613401/1321