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Vernehmlassung 2020/69: Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen) · 21 Seiten

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Vernehmlassung: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des Moratoriums Ergebnisbericht

GVO. Einige argumentieren zusätzlich, dass die derzeit verfügbaren und in der Entwicklung befindlichen GVO Produkte für die Landwirtschaft und den Verbraucher nicht von Interesse seien.

Eine Minderheit fordert eine Anpassung der sich aus dem Gentechnikrecht ergebenden Verpflichtungen oder eine Ausnahme vom Moratorium für NgV, damit die Landwirtschaft von den Chancen dieser Produkte profitieren kann. Dadurch soll die Innovation in der Landwirtschaft und in der Forschung gefördert werden. Diese Position wurde unabhängig von der Annahme oder Ablehnung der Verlängerung des Moratoriums erwähnt.

Eine Mehrheit fordert, dass NgV explizit dem Gentechnikrecht unterstellt und die entsprechenden Prinzipien umgesetzt werden sollen. Für diverse Stellungnehmende ist diese Forderung mit der Entwicklung von Lösungen zur Gewährleistung von Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette und für die Nachweisbarkeit von NgV verbunden.

Die aktuellen Ausführungsbestimmungen zur Koexistenz zwischen nicht-GVO und GVO wurde auch als mangelhaft kritisiert. Eine entsprechend häufig genannte Forderung ist ein gesetzlicher Auftrag an den Bundesrat, die Ausführungsbestimmungen für die Koexistenz bis zum Ablauf des Moratoriums Ende 2025 auszuarbeiten, indem auf die Formulierung von Artikel 37a wie 2014–20174 zurückgekommen werden solle.

4 SR 814.91 - Bundesgesetz vom 21. März 2003 über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (Gentechnikgesetz, GTG) (admin.ch) 17/21 BAFU-D-C8613401/1321