Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/69: Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen) · 21 Seiten
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Vernehmlassung: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des Moratoriums Ergebnisbericht
Abbildung 4: Prozentuale Anteile der Positionen bezüglich der vorgeschlagenen Moratoriumsverlängerung für alle Stakeholder-Gruppen gemäss Liste in Anhang.
2.3.4.1 Stellungnahmen der Kantone
Die Verlängerung des Moratoriums wird von 24 Kantonen begrüsst, ebenso vom VKCS. SG verlangt eine Differenzierung: das Moratorium solle nur für «klassische» GVO, aber nicht für NgV gelten. AI hat nicht Stellung genommen.
BL, BE, FR, LU, NE, OW, TI und TG begrüssen die Moratoriumsverlängerung aufgrund der Schweizer Qualitätsstrategie (GVO-frei).
AR, FR, GL, LU, SH, ZG, ZH und VKCS anerkennen die mangelhaften Ausführungsbestimmungen für eine Koexistenz, während BL, NE, NW, SH, UR und TI GVO-frei als Konsumentenbedürfnis identifizieren. Der VKCS nennt zudem die ablehnende Haltung der Bevölkerung gegenüber GVO als Grund
FR, GR, LU, NE, NW und VS führen einen Mangel an Wissen für die Risikobeurteilung und Folgenabschätzung als Grund auf, insbesondere im Hinblick auf die NgV.
AR, FR, GL, TI, ZG und ZH möchten die Entwicklung in der EU abwarten. GE und SO erklären sich einverstanden mit der Argumentation im Erläuternden Bericht.
JU sieht die Verlängerung als gerechtfertigt, weil die Unsicherheit bezüglich GVO, die das Argument für das ursprüngliche Moratorium war, weiterhin gegeben sei.
Gewisse Kantone führen in ihren Stellungnahmen auch Vorteile der NgV auf. AG, BL, BE, FR, NE, OW, SG TG, VD und VS sehen ein grosses Potential der NgV für eine nachhaltigere Landwirtschaft, raschere Anpassungsmöglichkeiten an den Klimawandel und für die Ernährungssicherheit. SG befürchtet bei einer Verlängerung des Moratoriums eine Beeinträchtigung der Volkswirtschaft und des Forschungsplatzes Schweiz und betrachtet die Risiken bei NgV als kalkulierbar. VD sieht zudem einen potentiellen Mehrwert für Produkte aus NgV am Markt.
Ausserdem stellen die Kantone mehrere Aufträge und Anträge für die Zeit während der Moratoriumsverlängerung und darüber hinaus.
AG, AR, BL, BS, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SO, SG, SZ, TI, TG, UR, VD, VS, ZG und VKCS verlangen eine Klärung des rechtlichen Status und offener Fragen für NgV, wie die Zuverlässigkeit und die Sicherheit oder das Potential für die Schweiz. LU beantragt konkret eine Ergänzung von Artikel 5 GTG zur Klärung des Begriffs NgV. SG und TG sprechen sich für eine Differenzierung bei den gentechnischen Verfahren aus; SG fordert zudem, dass NgV künftig
8/21 BAFU-D-C8613401/1321