Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/69: Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen) · 21 Seiten
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Vernehmlassung: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des Moratoriums Ergebnisbericht
Die GLP erachtet insbesondere die NgV als Chance für eine nachhaltigere Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit in der Schweiz und sehen einen Mehrwert von GVO am Markt. Sie fordern, dass NgV künftig vom Moratorium ausgenommen werden.
Für die Mitte sprechen die mangelnden Ausführungsbestimmungen für die Koexistenz für die Moratoriumsverlängerung. Sie fordern eine Klärung des rechtlichen Status und der offenen Fragen zu NgV sowie Lösungen zur Gewährleistung von Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette (inkl. Kennzeichnung und Gewährleistung der Wahlfreiheit) und die Entwicklung von Nachweismethoden für NgV.
Die SP wünscht eine längere Dauer des Moratoriums von acht Jahren oder unbefristet und begründet dies mit dem Mangel an Wissen für die Risikobeurteilung und Folgenabschätzung, insbesondere im Hinblick auf die NgV. Sie fordern eine Klärung des rechtlichen Status und der offenen Fragen zu NgV, das heisst ihre Unterstellung unter das Moratorium, da dies die rechtliche Sicherheit gewährleiste. Die SP anerkennt die Herausforderungen für die Wissenschaft, plädiert aber auch für einen Paradigmenwechsel in der Landwirtschaft hin zu einer traditionellen Sortenauswahl.
Die SVP nennt GVO-frei als Qualitätsstrategie für die Schweiz als Grund für die Verlängerung. Sie fordert eine Förderung der gesellschaftlichen Diskussion und eine souveräne Entscheidung zur Regulierung der Gentechnik unabhängig von der EU.
Die UFS sind einverstanden mit der Argumentation im Erläuternden Bericht.
2.3.4.3 Stellungnahmen der Organisationen aus dem Bereich der Landwirtschaft
Von den 24 Organisationen dieser Gruppe haben sich 23 für die Verlängerung und eine neutral (SWISSCOFEL) geäussert.
Die Arbeitsgruppe Berggebiet, Bio Suisse, Demeter, Gen Au Rheinau, Sativa, Bioverita und Getreidezüchtung Peter Kunz, Jardin Suisse, SBLV, SVZ, VSF und VKSP nennen als Argumente für die Verlängerung GVO-frei als Qualitätsstrategie für die Schweiz. Für die Arbeitsgruppe Berggebiet, Bio Suisse, Demeter, Gen Au Rheinau, Sativa, Bioverita und Getreidezüchtung Peter Kunz, Kleinbauernvereinigung und Pro Specie Rara sollte das Moratorium allerdings für acht Jahre oder unbefristet verlängert werden.
Die Arbeitsgruppe Berggebiet, Bio Suisse, Jardin Suisse, Prométerre, SBV, SVZ, swisssem, VSGP und VSKP argumentieren mit der GVO-Freiheit als Konsumentenbedürfnis.
Bio Suisse, Demeter, die Kleinbauernvereinigung, Pro Specie Rara, SBLV, SGPV und VSKP sehen einen Mangel an Wissen für die Risikobeurteilung und Folgenabschätzung, insbesondere im Hinblick auf die NgV. Bio Suisse, Demeter, Fenaco, Kleinbauernvereinigung, Pro Specie Rara, SBLV, SGPV, SVZ und swiss granum fordern zudem Lösungen für die Nachweisbarkeit von NgV. Demeter, Fenaco, Gen Au Rheinau, Sativa, Bioverita und Getreidezüchtung Peter Kunz, Kleinbauernvereinigung, Pro Specie Rara, SBLV, SVZ und swiss granum wollen zudem, dass Lösungen zur Gewährleistung von Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette (inkl. Kennzeichnung und zur Gewährleistung der Wahlfreiheit) erarbeitet werden.
Demeter, FSC Schweiz, Kleinbauernvereinigung, Pro Specie Rara und Prométerre erachten die Ausführungsbestimmungen für die Koexistenz als mangelhaft.
Demeter, FSC Schweiz, Gen Au Rheinau, Sativa, Bioverita, Getreidezüchtung Peter Kunz und SGPV sehen keine geeigneten GVO-Produkte für die Schweiz. Bio Suisse ist zudem der Ansicht, dass die Gentechnik keinen Beitrag für eine nachhaltigere Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit leisten kann.
Fenaco und swiss granum möchten die Entwicklung in der EU abwarten. Delley Samen und swisssem erachten eine Übernahme der EU-Regulierung hingegen als Risiko für die Akzeptanz in der Schweiz.
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