Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/69: Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen) · 21 Seiten
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Vernehmlassung: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des Moratoriums Ergebnisbericht
Biorespect, BioTerra, Eco Solidal, Fintan, Greenpeace, Pro Natura, PUSCH, SAVE Foundation, SAG, STS, SKEK, Schweizerische Vogelwarte, StopOGM, Swiss Aid, ToxicFree, WWF, Züricher Tierschutz wollen eine Förderung gentechnikfreier Forschungsbereiche, Technologien und Landwirtschaftssysteme.
Biorespect, Eco Solidal, Fintan, Greenpeace, Pro Natura, PUSCH, SAVE Foundation, SAG, STS, SKEK, StopOGM, Swiss Aid, ToxicFree, WWF und der Zürcher Tierschutz wollen die Entwicklung von Lösungen für die Nachweisbarkeit von NgV und/oder fordern Lösungen zur Gewährleistung von Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette (inkl. Kennzeichnung und Gewährleistung der Wahlfreiheit). Diese Organisationen möchten desweiteren keine Differenzierung bei der Regulierung von NgV, sondern eine Gleichbehandlung wie klassische GVO. Fintan spricht sich zudem gegen eine Produkt-orientierte Regulierung aus.
Biorespect, BioTerra, Eco Solidal, Greenpeace, PUSCH, SAVE Foundation, SAG, STS,
SKEK, StopOGM, Swiss Aid, ToxicFree, WWF, Züricher Tierschutz verlangen, dass auch in Zukunft das Verbot für GV Tiere durchgesetzt wird. Als weiteres Anliegen nennt der Zürcher Tierschutz eine tierfreie Forschung, da zu Forschungszwecken auch die gentechnische Veränderung von Wirbeltieren erlaubt ist.
Biorespect, Eco Solidal, Greenpeace, Pro Natura, PUSCH, SAG, STS, SKEK, StopOGM,
Swiss Aid, ToxicFree, WWF begrüssen die grundsätzliche Klärung des rechtlichen Status von NgV und fordern die Beantwortung offener Fragen zu NgV.
Eco Solidal, Greenpeace, Pro Natura, PUSCH, SAG, STS, SKEK, StopOGM, Swiss Aid, ToxicFree, WWF, Zürcher Tierschutz wünschen, dass Artikel 37a GTG dahingehend angepasst wird, dass dem Bundesrat ein Mandat gegeben wird, die nötigen Ausführungsbestimmungen für die Koexistenz zu erlassen.
2.3.4.7 Stellungnahmen der Eidgenössischen Kommissionen und Institutionen
Von den vier Stellungnehmenden in dieser Gruppe unterstützen drei die Moratoriumsverlängerung (EKAH, EKK, ENHK), eine ist dagegen (EFBS).
Die EKAH unterstützt die Moratoriumsverlängerung einstimmig. Die Mehrheit begründet dies mit nicht ausreichendem Wissen für eine angemessene Risikobeurteilung. Die Minderheit nennt als Begründung das Fehlen der rechtlichen Rahmenbedingungen für eine Koexistenz von GVO und Nicht-GVO. Die EKAH fordert zudem, dass der Bundesrat in der Botschaft den Regulierungsbedarf stärker konkretisiert und dabei die wissenschaftlichen und ethischen Kontroversen darlegt.
Die EKK will die Entscheidungen in der EU abwarten. Das Moratorium soll dazu genutzt werden, den rechtlichen Status von und offene Fragen zu NgV zu klären und Lösungen zur Gewährleistung von Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette (inkl. Kennzeichnung und Gewährleistung der Wahlfreiheit) zu entwickeln. Zudem wünscht sie eine stärkere Förderung der gesellschaftlichen Diskussion.
Die ENHK ist mit der generellen Argumentation zur Verlängerung im Erläuternden Bericht einverstanden.
Die EFBS führt als Argumente gegen die Verlängerung an, dass es keine wissenschaftliche Grundlage für eine Verlängerung des Moratoriums gibt, da gentechnisch veränderte Pflanzen per se kein zusätzliches Risiko für Mensch, Tier und Umwelt darstellen. Sie sehe besonders in den NgV Chancen für eine nachhaltigere Landwirtschaft. Die Forschung in diesem Bereich solle gefördert und Lösungen für die Nachweisbarkeit entwickelt werden. Sie ist nicht mit dem Bundesrat einverstanden, dass die NgV rechtlich generell GVO gleichgestellt werden. Für NgV solle eine risikobasierte Regulierung erarbeitet werden, die jeweils neue Entwicklungen und Erfahrungen berücksichtigen muss und damit den Stand der Technik und des Wissens widerspiegelt. Zudem fordert die EFBS einen Paradigmenwechsel weg von der
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