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Vernehmlassung 2020/69: Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des Moratoriums zum Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Organismen) · 21 Seiten

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Vernehmlassung: Änderung des Gentechnikgesetzes zur Verlängerung des Moratoriums Ergebnisbericht

nicht unter das Moratorium fallen und nach Einzelfallprüfung zugelassen werden können sollen.

AG, AR, BS, GL, NW, SH, SZ, SG, TG, ZG und ZH beantragen in ihren Stellungnahmen eine Überprüfung der aktuellen Regulierung, insbesondere hinsichtlich der «history of safe use» als Voraussetzung für die Entlassung von gentechnischen Verfahren aus dem Geltungsbereich des GTG, bspw. bei Genom-Editierung oder TEgenesis. VD, AR, GL, SH, SG, ZG und ZH wünschen zudem die Ausarbeitung einer risikobasierten Regulierung für NgV.

AR, GL, SG, ZG und ZH wünschen eine Klärung von Anhang 1 FrSV und ESV, worin erläutert wird, welche Verfahren als gentechnische Verfahren gelten und welche vom Geltungsbereich ausgenommen werden.

LU, NW, OW, TG, UR und VD fordern Lösungen zur Gewährleistung von Transparenz entlang der gesamten Wertschöpfungskette, inkl. Kennzeichnung und Gewährleistung der Wahlfreiheit. TG betont die Wichtigkeit der Wahlfreiheit zwischen Produkten mit und ohne GVO. AG, LU, NW, SZ, TG und VKCS fordern Lösungen für die Nachweisbarkeit von NgV.

AR, BL, FR, GL, GR, JU, SG, VS, ZG und ZH möchten die Förderung der Forschung im betroffenen Bereich unterstützt sehen. So fordern AR, GL, GR, SH, SG und ZH in ihren Stellungnahmen spezifisch dazu auf, ein neues Nationales Forschungsprojekt zur Untersuchung von Chancen und Risiken von NgV, analog zum NFP 593, zu starten.

BE möchte eine stärkere Förderung der gesellschaftlichen Diskussion zur Gentechnik.

VD schlägt vor, für bestimmte gentechnisch erzeugte nicht nachhaltige Eigenschaften wie die Herbizidtoleranz eine Einschränkung der Bewilligungsfähigkeit zu schaffen.

2.3.4.2 Stellungnahmen der politischen Parteien

Es haben sich sieben Parteien sowie die Umweltfreisinnigen St. Gallen (UFS) an der Vernehmlassung beteiligt. Die Mehrheit unterstützt die vorgeschlagene Moratoriumsverlängerung (GPS, die Mitte, EVP, SVP, SP, UFS). Die GLP ist mit dem Vorschlag nur teilweise einverstanden und möchte, dass das verlängerte Moratorium künftig nur für klassische GVO gilt, aber nicht für NgV. Die FDP ist gegen die vorgeschlagene Verlängerung.

Für die EVP sprechen GVO-frei als Qualitätsstrategie für die Schweiz und Konsumentenbedürfnisse für die Verlängerung. Zudem stellen sie einen Mangel an Wissen für die Risikobeurteilung und Folgenabschätzung, insbesondere im Hinblick auf die NgV, fest. Sie attestieren den NgV aber auch Chancen für eine nachhaltigere Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit in der Schweiz. Sie fordern Klärung des rechtlichen Status und der offenen Fragen zu NgV.

Die FDP nennt als Gründe gegen die Verlängerung die Chancen der Gentechnik für eine nachhaltigere Landwirtschaft und die Ernährungssicherheit sowie die Beeinträchtigung der Volkswirtschaft und des Forschungsplatzes Schweiz. Sie sehen die geltenden Ausführungsbestimmungen zur Koexistenz als mangelhaft und fordern ein Handeln. Die FDP fordert einen Paradigmenwechsel weg von der heutigen Prozess- und Produkt-orientierten Regulierung hin zu einer ausschliesslich Produkt-orientierten Regulierung. Dafür soll eine risikobasierte Regulierung ausgearbeitet werden. Im Falle einer Verlängerung soll das Moratorium nicht für NgV gelten.

Für die GPS kann die Gentechnik grundsätzlich keinen Beitrag für eine nachhaltigere Landwirtschaft und zur Ernährungssicherheit leisten. Sie sehen auch einen Mangel an Wissen für die Risikobeurteilung und Folgenabschätzung, insbesondere im Hinblick auf die NgV und sprechen sich deshalb auch gegen eine risikobasierte Regulierung für NgV aus. Zudem sehen sie GVO-frei als Qualitätsstrategie für die Schweiz und als Konsumentenbedürfnis und stellen mangelhafte Ausführungsbestimmungen für die Koexistenz fest. Sie fordern eine längere Dauer des Moratoriums für acht Jahre oder unbefristet.

9/21 BAFU-D-C8613401/1321