Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/70: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 21 Seiten

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a) Informationen, einschliesslich Abbildungen, über echte Dokumente oder

Muster echter Dokumente und deren Sicherheitsmerkmale;

b) Informationen, einschliesslich Abbildungen, über gefälschte Dokumente –

und zwar Verfälschungen, Totalfälschungen und Pseudodokumente – und

deren Fälschungsmerkmale;

c) Kurzinformationen über Fälschungstechniken;

d) Kurzinformationen über Sicherheitsmerkmale echter Dokumente; und

e) Statistiken über festgestellte gefälschte Dokumente.

Ausserdem kann das FADO-System Handbücher, Kontaktlisten, Informationen über gültige Reisedokumente und deren Anerkennung durch die Schengen-Staaten, Empfehlungen für wirksame Mittel und Wege zur Aufdeckung spezifischer Fälschungsmethoden und weitere in diesem Zusammenhang nützliche Informationen enthalten.

Die Übermittlung dieser Informationen durch die Schengen-Staaten und die Union hat unverzüglich an Frontex zu erfolgen. Geht es um Informationen über andere amtliche Dokumente, die mit den vorangehend genannten Dokumenten zusammenhängen, können die Mitgliedstaaten und Dritte diese der Agentur übermitteln.

Zuständigkeit von Frontex (Artikel 3)

Frontex ist zuständig für das ordnungsgemässe und verlässliche Funktionieren des FADO-Systems und unterstützt die zuständigen Behörden der Schengen-Staaten bei der Aufdeckung gefälschter Dokumente. Sie sorgt dafür, dass die erhaltenen Informationen zeitnah und effizient in das FADO-System eingegeben werden und gewährleistet die Einheitlichkeit und die Qualität dieser Informationen.

Architektur des FADO-Systems und Zugang zum System (Artikel 4)

Der Zugang zu den Informationen im FADO-System ist je nach Nutzer unterschiedlich ausgestaltet. Einen gesicherten Zugang entsprechend dem Grundsatz «Kenntnis nur wenn nötig» erhalten die Europäische Kommission, Frontex, die für den Dokumentenbetrug zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten (wie Polizei- und Grenzkontrollbehörden) sowie weitere relevante nationale Behörden (wie beispielsweise nationale Migrationsbehörden). Einen beschränkten Zugang zu den im FADO- System gespeicherten Informationen erhalten andere Organe, Einrichtungen und sonstige Stellen der Union, Dritte (bspw. Drittstaaten, Gebietskörperschaften, internationale Organisationen und andere Völkerrechtssubjekte) sowie private Einrichtungen wie Luftfahrtgesellschaften und andere Verkehrsunternehmen. Der Allgemeinheit wird Zugang zu Mustern echter Dokumente oder zu echten Dokumenten mit pseudonymisierten Daten gewährt.

Mittels delegierter Rechtsakte regelt die Europäische Kommission, zu welchen Teilen des FADO-Systems den aufgeführten Akteuren Zugang gewährt wird. Weiter werden darin erforderliche besonderen Verfahren und Bedingungen festgelegt, wie