Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/70: Übernahme und Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 über das System über gefälschte und echte Dokumente online (FADO) und Änderung des Bundesgesetzes über die polizeilichen Informationssysteme des Bundes (Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstands) · 21 Seiten
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Sobald das innerstaatliche Verfahren abgeschlossen ist und alle verfassungsrechtlichen Voraussetzungen im Hinblick auf die Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung erfüllt sind, unterrichtet die Schweiz den Rat der EU und die EU-Kommission unverzüglich in schriftlicher Form hierüber. Wird kein Referendum gegen die Übernahme und Umsetzung der EU-Verordnung ergriffen, erfolgt diese Mitteilung, die der Ratifizierung der Notenaustausche gleichkommt, unverzüglich nach Ablauf der Referendumsfrist.
Setzt die Schweiz eine Weiterentwicklung des Schengen-Besitzstandes nicht fristgerecht um, so riskiert sie die Beendigung der Zusammenarbeit von Schengen insgesamt, und damit auch von Dublin (Art. 7 Abs. 4 SAA i. V. m. Art. 14 Abs. 2 DAA6).
1.4 Verhältnis zur Legislaturplanung und zur Finanzplanung sowie zu Strategien des Bundesrates
Die Eröffnung der Vernehmlassung zur Umsetzung der Rechtsgrundlagen für die Verordnung (EU) 2020/493 ist kein Jahresziel des Bundesrates für das Jahr 2020. Die Verabschiedung der Botschaft ist allerdings ein Jahresziel des Bundesrates für das Jahr 2021. Die Vorlage trägt zur Umsetzung der Leitlinie 2, Ziel 12 sowie der Leitlinie 3, Ziele 14 und 15 für die Legislaturperiode 2019-2023 bei7. Durch die Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 und das korrekte Einspeisen von Dokumenten ins EU-Bildspeicherungssystem FADO erneuert und entwickelt die Schweiz ihre politischen Beziehungen zur EU. Die Bereitstellung der relevanten Fälschungsmerkmale für die zuständigen Behörden trägt zum Ziel der Migrationssteuerung und Verhinderung der irregulären Migration bei. Die Schweiz soll Gewalt, Kriminalität und Terrorismus vorbeugen und wirksam bekämpfen. Das System FADO soll einen wichtigen Beitrag dazu leisten, Gefahren für die innere und äussere Sicherheit zu bekämpfen, indem Dokumentenfälschungen rechtzeitig erkannt werden.
Die Übernahme und die Umsetzung der Verordnung (EU) 2020/493 stehen mit keiner Strategie des Bundesrats in Konflikt. Mit der Vorlage kommt die Schweiz ihren Verpflichtungen aus dem SAA nach.
6Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen
Gemeinschaft über die Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des zuständigen Staates für die Prüfung eines in einem Mitgliedstaat oder in der Schweiz gestellten Asylantrags;
SR 0.142.392.68.
7 Die Botschaft zur Legislaturplanung 2019-2023 wurde vom Bundesrat am 29.01.2020 verabschiedet.